Keinen Gottesbezug in Schleswig-Holstein!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Landtag Schleswig-Holstein
1 366 Soutien 983 en Schleswig-Holstein

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

1 366 Soutien 983 en Schleswig-Holstein

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Mit der Unterschriftenaktion „Keinen Gottesbezug!“ soll gezeigt werden, wie viele Menschen in Schleswig-Holstein sich gegen einen Gottesbezug aussprechen. Wenn der Landtag erneut über diese Frage entscheidet, soll mit dieser Unterschriftenaktion deutlich werden, wie viele Bürgerinnen und Bürger dagegen sind.

Wenn Sie ebenfalls gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung sind, dann unterstützen Sie diese Aktion mit Ihrer Unterschrift in dieser Online-Petition!

Hintergrund:

Der schleswig-holsteinische Landtag hat im Oktober 2014 einen Gottesbezug in der Landesverfassung abgelehnt. Diskutiert wurde, ob eine Formulierung wie „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ in die Präambel aufgenommen werden soll. Trotz dieser mehrheitlichen Ablehnung haben Vertreter verschiedener Glaubensgemeinschaften daraufhin eine Unterschriftenaktion gestartet, um den Landtag zu verpflichten, noch einmal über diese Frage abzustimmen. Das Ziel, mindestens 20.000 Unterschriften zu bekommen, scheint erreicht zu sein (Stand: Juni 2015).

Weitere Informationen auf: keinengottesbezug.jimdo.com/

Jetzt auch auf Facebook: https://www.facebook.com/pages/Keinen-Gottesbezug/926833834042223?ref=aymt_homepage_panel

Raison

Gesetze werden von Menschen gemacht, die sich angesichts ihrer Grundwerte gegenseitig in der Verantwortung stehen. Ein fragwürdiger Bezug auf Gott oder „etwas Höheres“ ist nicht nötig und kann von niemandem verlangt werden. Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist eines der Grundrechte des Grundgesetzes (Art. 4), damit niemand gegen seine Überzeugung zu einer Weltanschauung gezwungen wird. Dieses hohe Gut der Glaubensfreiheit würde durch einen Gottesbezug verletzt werden, da der Bezug zu einem Gott dann allen Menschen, die sich zu dieser Verfassung bekennen, aufgenötigt werden würde. Dieser Aspekt ist besonders relevant, da die Volkszählung im Jahre 2011 ergeben hat, dass 34,3% der Landesbürgerinnen und -bürger keiner Religionsgemeinschaft angehören (Vgl. Zensus 2011).

Des Weiteren haben wir in Deutschland eine im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche (Art. 140), die um der Glaubensfreiheit willen nicht aufgehoben werden darf. Der Staat muss sich weltanschaulich neutral verhalten und der religiöse Glaube ist insofern Privatsache, da sonst die individuelle Freiheit eingeschränkt werden würde. Das Grundgesetz formuliert eindeutig, dass niemand wegen „seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“(Art. 3) darf. Ein Gottesbezug in der Landesverfassung würde allerdings den gläubigen Menschen einen Vorrang einräumen.

Wenn Sie ebenfalls gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung sind, dann unterstützen Sie diese Aktion mit Ihrer Unterschrift!

Merci pour votre soutien

Lien vers la pétition

Image avec code QR

Fiche détachable avec code QR

télécharger (PDF)

Actualités

Schleswig Holstein ist Jahrzehnte ohne Gottesbezug in der Verfassung ausgekommen. Der Versuch, den Gottesbezug in die Verfassung hereinzudrücken ist Ausdruck eines religiösen Roll-Backs. Die Formulierung vereinnahmt Staat und Verwaltung und vor allem auch die Mitmenschen, die nicht an einen Gott öder Götter glauben oder deren Existenz verneinen.

Unsere Verfasung sagt, dass unser Staat laizistisch und religionsfrei ist. Religionsfrei bedeutet "frei von Religion" wir "alkoholfreii" oder "bleifrei". es ist schlicht verfassungswidrig, seinen imaginären Freung in ein Gesetz aufzunehmen. Über 500 Jahre verlustreicher Kampf gegen Aberglaube und Dummheit werden so weggeworfen.

Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant