Erfolg

Gegen den Gottesbezug in Schleswig-Holstein!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Schleswig-Holstein
1.187 Unterstützende 701 in Schleswig-Holstein

Petition hat zum Erfolg beigetragen

1.187 Unterstützende 701 in Schleswig-Holstein

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Mit der Unterschriftenaktion „Gegen den Gottesbezug!“ soll gezeigt werden, wie viele Menschen in Schleswig-Holstein sich gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung aussprechen. Wenn erneut über diese Frage entschieden wird, soll der Landtag wissen, wie viele Bürgerinnen und Bürger dagegen sind. Ebenfalls wird mit dieser Petition die unglückliche Kompromissformulierung (siehe unten) abgelehnt.

Wenn Sie gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung sind, dann unterstützen Sie diese Aktion mit Ihrer Unterschrift in dieser Online-Petition!

Laufende Informationen finden Sie auf Facebook: https://www.facebook.com/Keinen-Gottesbezug-926833834042223/?ref=aymt_homepage_panel

Begründung

Gesetze werden von Menschen gemacht, die sich angesichts ihrer Grundwerte gegenseitig in der Verantwortung stehen. Ein fragwürdiger Bezug auf Gott oder „etwas Höheres“ ist nicht nötig und kann von niemandem verlangt werden. Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist eines der Grundrechte des Grundgesetzes (Art. 4), damit niemand gegen seine Überzeugung zu einer Weltanschauung gezwungen wird. Dieses hohe Gut der Glaubensfreiheit würde durch einen Gottesbezug verletzt werden, da der Bezug zu einem Gott dann allen Menschen, die sich zu dieser Verfassung bekennen, aufgenötigt werden würde. Dieser Aspekt ist besonders relevant, da die Volkszählung im Jahre 2011 ergeben hat, dass 34,3% der Landesbürgerinnen und -bürger keiner Religionsgemeinschaft angehören (Vgl. Zensus 2011). Des Weiteren haben wir in Deutschland eine im Grundgesetz verankerte Trennung von Staat und Kirche (Art. 140), die um der Glaubensfreiheit willen nicht aufgehoben werden darf. Der Staat muss sich weltanschaulich neutral verhalten und der religiöse Glaube ist insofern Privatsache. Gerade in der heutigen Zeit, in der religiöser Dogmatismus und religiöser Fanatismus zunehmen, ist es von höchster Bedeutung, dass der Staat sich neutral zeigt.

Die Kompromissformulierung

Der schleswig-holsteinische Landtag hat im Oktober 2014 einen Gottesbezug in der Landesverfassung abgelehnt. Diskutiert wurde, ob eine Formulierung wie „in Verantwortung vor Gott und den Menschen“ in die Präambel aufgenommen werden soll. Trotz dieser mehrheitlichen Ablehnung haben Vertreter verschiedener Glaubensgemeinschaften daraufhin eine Unterschriftenaktion gestartet, um den Landtag zu verpflichten, noch einmal über diese Frage abzustimmen. Das Ziel, mindestens 20.000 Unterschriften zu bekommen, wurde erreicht (Stand: Juni 2015). Seitdem wird diskutiert, ob eine Kompromissformulierung in die Präambel aufgenommen werden soll. Diese Kompromissformel soll lauten: „In Achtung der Verantwortung, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen gemeinsamer Werte ergibt, hat der Landtag in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit, in dem Willen, Demokratie, Freiheit, Toleranz und Solidarität auf Dauer zu sichern und weiter zu stärken,...“ Diese Formulierung ist insofern sehr unglücklich, da sie sich einerseits auf die „Menschenrechte als Fundament“ beruft, andererseits trotzdem auf den „Glauben an Gott oder andere Quellen universeller Werte“ hinweist. Die Menschenrechte wurden von Menschen für Menschen entworfen, sie mit dem Glauben an Gott in Verbindung zu bringen, ist widersprüchlich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Es ist bemerkenswert, dass die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung 1946 unter dem Landtagspräsidenten Paul Husfeldt entstanden ist, promovierter Theologe und evangelischer Pastor. Offenbar hat Husfeldt unter dem noch frischen Eindruck der Naziherrschaft es nicht für sinnvoll gehalten, einen Gottesbezug in die Verfassung aufzunehmen. Eine vorbildliche Haltung!

Die gewählten Landtagsabgeordneten sollten sich nicht hinter einer Petition verstecken, sondern ihrem Gewissen folgend den Mut haben, eine Entscheidung zu treffen. Mein Vorschlag für eine Formulierung der Präambel lautet: „Dem bis heute lebendigen und unsere gemeinsamen Werte prägenden Erbe der kulturellen, religiösen und humanistischen Überlieferungen Europas verpflichtet hat der Landtag … diese Verfassung beschlossen.“ Martin Hartig, Büdelsdorf

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