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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Drastische Kennzeichnungspflicht und Apotheken-Verkaufsverbot für Präparate, deren Wirksamkeit nicht nach wissenschaftlichen Kriterien in einem behördlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen worden ist
Perustelut
Die Corona-Krise hat gezeigt, wie gefährlich der Glaube an angeblich wirksame Präparate und das Ignorieren wissenschaftlich nachgewiesener Fakten ist. Es ist dringend geboten mit solchem Aberglauben von Seiten des Gesetzgebers aufzuräumen.Präparate, deren Wirksamkeit nicht nach wissenschaftlichen Kriterien in einem behördlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen worden ist, müssen mit einem drastischen Warnhinweis (ähnlich wie bei Zigaretten) gekennzeichnet werden. Entsprechende Präparate dürfen in Apotheken nicht mehr verkauft werden. Warnhinweis-frei dürfen nur jene Präparate sein, deren Wirkung nachweislich über einen Placebo-Effekt hinaus gehen.Konkret beträfe eine solche Kennzeichnungspflicht und ein Apotheken-Verkaufsverbot z. B. homöopathische Präparate, Schüssler Salze u. a.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
17.11.2021
Vetoomus päättyy:
15.12.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.12.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan