Kennzeichnungspflicht und Apotheken-Verkaufsverbot für Präparate ohne wissenschaftlichen Nachweis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Drastische Kennzeichnungspflicht und Apotheken-Verkaufsverbot für Präparate, deren Wirksamkeit nicht nach wissenschaftlichen Kriterien in einem behördlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen worden ist

Begründung

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie gefährlich der Glaube an angeblich wirksame Präparate und das Ignorieren wissenschaftlich nachgewiesener Fakten ist. Es ist dringend geboten mit solchem Aberglauben von Seiten des Gesetzgebers aufzuräumen.Präparate, deren Wirksamkeit nicht nach wissenschaftlichen Kriterien in einem behördlichen Zulassungsverfahren nachgewiesen worden ist, müssen mit einem drastischen Warnhinweis (ähnlich wie bei Zigaretten) gekennzeichnet werden. Entsprechende Präparate dürfen in Apotheken nicht mehr verkauft werden. Warnhinweis-frei dürfen nur jene Präparate sein, deren Wirkung nachweislich über einen Placebo-Effekt hinaus gehen.Konkret beträfe eine solche Kennzeichnungspflicht und ein Apotheken-Verkaufsverbot z. B. homöopathische Präparate, Schüssler Salze u. a.

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