Kindergeld/Kinderzuschlag - Zuschuss zum Kindergeld für Alleinerziehende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

220 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

220 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Alleinerziehende sollen zum Kindergeld einen Zuschuss bekommen, für jedes Kind 50 Euro

Begründung

Kinder groß zu ziehen kostet reichlich Geld - jeder Zuschuss ist da mehr als willkommen

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.01.2012
Sammlung endet: 22.02.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-850-032566Kindergeld/Kinderzuschlag
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird ein Zuschuss zum Kindergeld in Höhe von 50 Euro pro Kind für
    Alleinerziehende gefordert.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, der finanzielle Aufwand für die
    Kindererziehung sei sehr hoch, weshalb jeder Zuschuss willkommen sei.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen des Petenten wird auf die
    von ihm eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurde
    durch 220 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 135 Diskussionsbeiträge ein.
    Überdies hat den Petitionsausschuss zu diesem Anliegen eine weitere Eingabe
    erreicht. Wegen des Sachzusammenhangs werden die Petitionen einer
    gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt.
    Die Petition wurde dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der
    mit Vorlagen im Zusammenhang mit einer Verbesserung der Situation von
    Alleinerziehenden befasst war, zur Stellungnahme gemäß § 109 der
    Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgelegt.
    Der Fachausschuss hat die Petition in seine Beratungen zu den Vorlagen
    einbezogen; diese wurden mehrheitlich abgelehnt. Dem Anliegen des Petenten
    wurde damit nicht entsprochen. Zu den Einzelheiten wird auf den Bericht des
    Fachausschusses auf Drucksache 17/13178 verwiesen.

    Überdies hat der Petitionsausschuss der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
    ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
    Aspekte wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss erkennt die Erziehungsleistung von Eltern bzw.
    alleinerziehenden Eltern ausdrücklich an und ist sich der damit verbundenen
    finanziellen Belastung bewusst. Gleichwohl vermag der Ausschuss das Anliegen der
    Petition nicht zu unterstützen.
    Seit dem Jahressteuergesetz 1996 ist das Kindergeldrecht in den §§ 31f, 62 - 78
    Einkommensteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKKG) geregelt.
    Das steuerrechtliche Kindergeld in Form eines Kinderfreibetrages (§ 32 EStG) oder
    einer monatlich zu zahlenden Steuervergütung (§§ 62 ff. EStG), wodurch die
    verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des kindbedingten Existenzminimums
    gewährleistet wird, erhalten etwa 99% der Anspruchsberechtigten. Das
    sozialrechtliche Kindergeld nach BKKG erhält ca. 1% der Anspruchsberechtigten.
    Die Höhe des Kindergeldes ist nach beiden gesetzlichen Regelungen gleich.
    Sofern bei Steuerzahlern die Summe des über das Jahr gezahlten Kindergeldes
    größer ist als die Wirkung der steuerlichen Freibeträge für Kinder, verbleibt dieser
    Überschuss den Familien als staatliche Förderleistung (so auch ausdrücklich § 31
    Satz 2 EStG). Dies ist regelmäßig bei Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
    der Fall.
    Der Petitionsausschuss stellt klar, dass die Situation von Alleinerziehenden im
    steuerlichen Familienleistungsausgleich entsprechend berücksichtigt wird. Das
    Kindergeld steht grundsätzlich demjenigen zu, der das Kind in seinem Haushalt
    betreut. Die Freibeträge für Kinder können die Eltern in der Regel jeweils zur Hälfte
    beanspruchen. Kommt bei getrenntlebenden Eltern ein Elternteil seiner
    Unterhaltspflicht nicht nach, so profitiert durch eine Übertragung der Freibeträge der
    andere – ggf. alleinerziehende – Elternteil auch von dessen Freibeträgen.
    Der Ausschuss ruft in Erinnerung, dass die staatlichen Leistungen für Familien aber
    weit über das Kindergeld hinausgehen. Hierzu zählen etwa Elterngeld, Wohngeld
    oder die bei der Rente berücksichtigte Elternzeit. Alleinerziehende erhalten zudem
    beispielsweise nach § 24 EStG zusätzlich zum Kindergeld bzw. den Freibeträgen für
    Kinder einen steuerlichen Entlastungsbeitrag von 1.308 Euro im Kalenderjahr, der
    gezielt der bei Alleinerziehenden anfallenden zusätzlichen Belastungen – so wie

    auch vom Petenten gefordert – Rechnung trägt. Ausweislich des Koalitionsvertrages
    soll der vorgenannte Betrag angehoben werden. Ferner soll die Höhe des
    Entlastungsbetrages zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden. Nach dem
    Dafürhalten des Petitionsausschusses ist der Gesetzgeber dadurch der besonderen
    Situation von Alleinerziehenden in ausreichendem Maße gerecht geworden.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass dem Gesetzgeber bei der
    Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm durch Artikel 6 Abs. 1
    Grundgesetz (GG) aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, grundsätzlich
    Gestaltungsfreiheit zusteht. Konkrete Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen
    lassen sich aus dem Förderungsgebot des Artikel 6 Abs. 1 GG nicht herleiten.
    Dieses geht insbesondere nicht so weit, dass der Staat gehalten wäre, jegliche die
    Familie treffende (finanzielle) Belastung auszugleichen oder jeden
    Unterhaltspflichtigen zu entlasten. Aus dieser verfassungsrechtlichen Norm folgt
    auch nicht, dass der Staat die Familie ohne Rücksicht auf sonstige öffentliche
    Belange zu fördern hätte. Denn die staatliche Familienförderung durch finanzielle
    Leistungen steht unter dem Vorbehalt des möglichen im Sinne dessen, was der
    Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann. Außerdem hat
    der Gesetzgeber im Interesse des Gemeinwohl neben der Familienförderung auch
    andere Gemeinschaftsbelange bei seiner Haushaltswirtschaft zu berücksichtigen und
    dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu
    achten.
    Auch mit Blick auf die äußerst angespannte Lage der öffentlichen Kassen ist zu
    berücksichtigen, dass eine Erhöhung des monatlichen Kindergeldes um 10 Euro
    Steuermindereinnahmen von 2 Mrd. Euro jährlich bedeuten würden (bei aktuell
    17,1 Mio. Kinder, abzüglich der vom Kinderfreibetrag abgedeckten Fälle). Der
    Petitionsausschuss hebt hervor, dass dennoch das monatliche Kindergeld in den
    vergangenen Jahren um 30 Euro pro Kind erhöht worden ist. Überdies begrüßt er,
    dass durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 die Einkünfte- und Bezügegrenze
    zuletzt in Höhe von 8.004 Euro pro Jahr seit dem 1. Januar 2012 entfallen ist. Dies
    ermöglicht, dass ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von
    seinen eigenen Einkünften und Bezügen bei dem Kindergeldberechtigten
    berücksichtigt werden kann. Durch diese gesetzliche Neuregelung wird demzufolge
    auch der Zeitraum für den Bezug von Kindergeld erheblich ausgeweitet. Auch
    alleinerziehende Eltern profitieren von diesen sie begünstigenden Regelungen.

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
    weitergehendes parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Hallo, da ich auch alleinerziehend, b.z.w. verwitwet bin weiß ich all zu gut um die finanziellen Probleme. Es gibt Monate da ist es echt hart und knapp z.b. Klassenwechsel, Schulsachen einkaufen und neue Kleidung. Da braucht man schon mal 1000 € mehr im Monat. Letztes Jahr sind alle drei Kinder in einem Schullandheim gewesen. Und es ist schwer und dauert Monate bis ich mich finanziell wieder erhole. Bei Familien wo beide Ehepartner ein Einkommen haben ist all dies schon leichter zu bewerkstelligen.

Noch kein CONTRA Argument.

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