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Lūgumraksts adresēts: Bayerischer Landtag
Uns wurden die Kinder von 8 & 7 Wochen alt durch das KREISJUGENDAMT LANDSHUT genommen. - mein Stiefsohn wurde uns aus dem Grund genommen, weil das KREISJUGENDAMT behauptet meine Frau sei nicht in der Lage Gefahren zu erkennen bzw. abzuwenden von Kindern - mir wird vom KREISJUGENDAMT vorgeworfen, ich sei Kindern gegenüber gewaltätig, was aber nicht einmal der Warheit entspricht
Pamatojums
WIR WOLLEN DAS UNSERE KINDER WIEDER ZU UNS NACH HAUSE ZURÜCK KOMMEN, UND DIE MISSSTÄNDE BEI DEM OBIG GENANNTEN JUGENDAMT ÜBERPRÜFT WERDEN. WEIL WIR VON FÄLLEN WISSEN, WO GENAUSO SCHADENFEINDIG GEHANDELT WIRD.
MEINE FRAU UND UNSERE TOCHTER WÄREN DURCH DEN GANZEN DRUCK VON SEITEN DES KREISJUGENDAMTES BEINAHE UMS LEBEN GEKOMMEN.
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Pagaidām nav PRET argumentu.