Debatte
Noch kein PRO Argument.
Ich bin für mehr Eigenverantwortung - auch bei der Familienplanung. Mit wachsender Nehmerqualität bei jeder Lebensanforderung nach der Gemeinschaft zu rufen, unterstütze ich nicht.
Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
Wir fordern die Änderung des § 29c Finanzausgleichsgesetzes Baden-Württemberg (FAG), sodass auch Kinder ab dem dritten Geburtstag, die weiterhin in der Kindertagespflege betreut werden, förderfähig bleiben.
Unser Ziel:
Kindertagespflege soll kein „Notnagel“ oder Übergangsmodell sein, sondern eine dauerhafte Alternative mit echter Förderung – auch über das dritte Lebensjahr hinaus.
In Baden-Württemberg endet die FAG-Zuweisung für Kinder in der Kindertagespflege mit dem dritten Geburtstag – unabhängig davon, ob das Kind weiter in einer Tagespflegestelle betreut wird.
Das führt in der Praxis zu folgenden Problemen:
Petition gestartet:
22.05.2025
Sammlung endet:
21.11.2025
Region:
Baden-Württemberg
Kategorie:
Soziales
Noch kein PRO Argument.
Ich bin für mehr Eigenverantwortung - auch bei der Familienplanung. Mit wachsender Nehmerqualität bei jeder Lebensanforderung nach der Gemeinschaft zu rufen, unterstütze ich nicht.