Klare Regelungen zur Offenlegung der Mittelverwendung für parteinahe Stiftungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden klare Regelungen zur Offenlegung der Mittelverwendung für parteinahe Stiftungen gefordert. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Zwecke der Stiftungen nicht gegen die demokratische Grundordnung verstoßen und die Rechtstaatlichkeit gefördert wird.

Begründung

Jede Partei, die zweimal in den deutschen Bundestag (Legislative) gewählt wird, darf die - der Partei nahestehenden - Stiftung zum Zweck der politischen Bildung mit öffentlichen Mitteln (Steuergeldern) ausstatten. Die Verwendung der Mittel bedarf keinerlei Rechtfertigung. Somit besteht keine Pflicht zur Offenlegung wie die Mittel eingesetzt werden und ob die Mittel sogar den Werten, die im Grundgesetz festgeschrieben werden, widerstreben. Deshalb bedarf es dringend einer detaillierten Offenlegungspflicht aller parteinahen Stiftungen zur Mittelverwendung. Gegebenfalls bedarf es sogar einer Überwachung der Stiftungen, die einer Partei nahe steht, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Nur so kann die demokratische Grundordnung erhalten und die Gefahr der Meinungsmanipulation durch undemokratische Werte minimiert werden.

Link zur Petition

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