150 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass der Paragraph 12 des aktuellen Bundeskleingartengesetz dahingehend überarbeitet wird, dass auch eine Übernahme durch die Kinder des verstorbenen Kleingartenpächter möglich ist. Oder auch eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten.
Pamatojums
Die derzeitige Gesetzeslage macht eine Übernahme der Kleingärten durch nahe Verwandte, Kinder oder nicht eingetragene Partner sehr umständlich und schwierig. Die Folge ist ein hoher Leerstand in den Kleingartenkolonien. Das Bundeskleingartengesetz sollte auf die heutigen Bedürfnisse der Bürger angepasst, sprich aktualisiert werden. Auch wenn der Kleingarten gekündigt wurde, vergehen mitunter Monate des Leerstands, in denen der Kleingarten mehr und mehr verkommt und im Wert sinkt. Überzogene und nicht nachvollziehbare Abschätzungen über den Wert eines Kleingarten schrecken die potentiellen Nachpächter ab.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
29.04.2013
Petīcija beidzas:
10.06.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-17-12-235-051297Kleingartenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass § 12 Bundeskleingartengesetz geändert
wird. Künftig sollen Kinder verstorbener Kleingartenpächter den Anspruch haben, in
den Vertrag einzutreten bzw. soll eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten möglich
gemacht werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 150 Mitzeichnungen und acht
Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt
gesondert... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.