150 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass der Paragraph 12 des aktuellen Bundeskleingartengesetz dahingehend überarbeitet wird, dass auch eine Übernahme durch die Kinder des verstorbenen Kleingartenpächter möglich ist. Oder auch eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten.
Begründung
Die derzeitige Gesetzeslage macht eine Übernahme der Kleingärten durch nahe Verwandte, Kinder oder nicht eingetragene Partner sehr umständlich und schwierig. Die Folge ist ein hoher Leerstand in den Kleingartenkolonien. Das Bundeskleingartengesetz sollte auf die heutigen Bedürfnisse der Bürger angepasst, sprich aktualisiert werden. Auch wenn der Kleingarten gekündigt wurde, vergehen mitunter Monate des Leerstands, in denen der Kleingarten mehr und mehr verkommt und im Wert sinkt. Überzogene und nicht nachvollziehbare Abschätzungen über den Wert eines Kleingarten schrecken die potentiellen Nachpächter ab.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.04.2013
Petition endet:
10.06.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-17-12-235-051297Kleingartenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass § 12 Bundeskleingartengesetz geändert
wird. Künftig sollen Kinder verstorbener Kleingartenpächter den Anspruch haben, in
den Vertrag einzutreten bzw. soll eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten möglich
gemacht werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 150 Mitzeichnungen und acht
Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt
gesondert... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.