150 Signaturer
Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass der Paragraph 12 des aktuellen Bundeskleingartengesetz dahingehend überarbeitet wird, dass auch eine Übernahme durch die Kinder des verstorbenen Kleingartenpächter möglich ist. Oder auch eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten.
Orsak
Die derzeitige Gesetzeslage macht eine Übernahme der Kleingärten durch nahe Verwandte, Kinder oder nicht eingetragene Partner sehr umständlich und schwierig. Die Folge ist ein hoher Leerstand in den Kleingartenkolonien. Das Bundeskleingartengesetz sollte auf die heutigen Bedürfnisse der Bürger angepasst, sprich aktualisiert werden. Auch wenn der Kleingarten gekündigt wurde, vergehen mitunter Monate des Leerstands, in denen der Kleingarten mehr und mehr verkommt und im Wert sinkt. Überzogene und nicht nachvollziehbare Abschätzungen über den Wert eines Kleingarten schrecken die potentiellen Nachpächter ab.
Länk till petitionen
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2013-04-29
Petitionen avslutas:
2013-06-10
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.11.2015Pet 1-17-12-235-051297Kleingartenwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass § 12 Bundeskleingartengesetz geändert
wird. Künftig sollen Kinder verstorbener Kleingartenpächter den Anspruch haben, in
den Vertrag einzutreten bzw. soll eine formlose Übernahme noch zu Lebzeiten möglich
gemacht werden.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 150 Mitzeichnungen und acht
Diskussionsbeiträge ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden Aspekt
gesondert... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.