Environnement

Klimanotstand für Siegen-Wittgenstein

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La pétition est adressée à
Kreis Siegen-Wittgenstein (zuständiger Ausschuss)
186 Soutien 148 en Arrondissement de Siegen-Wittgenstein

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2019
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  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Echoué

Die Forderungen und deren Begründung lauten wie folgt:

Anregung nach §24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Ausrufung des Klimanotstandes

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein ruft den Klimanotstand aus. Mit dieser Ausrufung des Klimanotstandes verpflichtet sich der Kreis Siegen-Wittgenstein zu Folgendem:

Der Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird die Auswirkungen auf das Klima bei allen ihrer Entscheidungen berücksichtigen und alles in ihrer Macht stehende unternehmen, um die globale Erwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.

Die globale Erwärmung ist eine existenzbedrohende Krise. Die Verwaltung der Kreis Siegen-Wittgenstein wird daher alle Einwohnerinnen und Einwohner über die Bedrohung durch die Klimakrise informieren.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein nimmt die Rolle des Klimaschutzes als eine ressortübergreifende Aufgabe wahr. Sie wird entsprechende Strukturen schaffen (gegebenenfalls im Verbund mit umliegenden Städten und Gemeinden), und diese mit notwendigen Personal- und Sachmitteln ausstatten.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird regelmäßig umfassend über den Klimawandel, seine Ursachen und Auswirkungen, sowie über die Maßnahmen, die gegen den Klimawandel ergriffen werden, informieren. Der Rat und die betroffenen Ausschüsse sind in jeder Sitzung, die Öffentlichkeit alle 6 Monate über Fortschritte und Schwierigkeiten zu benachrichtigen.

Der Kreis Siegen-Wittgenstein fordert von der Bundesregierung die Einführung eines Klimaschutzgesetzes, dessen Maßnahmen an den Forderungen des Pariser Abkommens ausgerichtet sind. Das Gesetz hat sicherzustellen, dass die bereits vereinbarten Reduktionsziele eingehalten werden und das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland schnellst möglich erreicht wird. Die Städte und Gemeinden sind bei ihren Bemühungen zur Erreichung der Klimaneutralität mit Mitteln des Bundes finanziell zu unterstützen.

Die Klimastreikbewegung Fridays for Future wird aufgefordert ein beratendes Mitglied in den Umweltausschuss zu entsenden.

Raison

Trotz weltweiter Versprechungen in den letzten Jahrzehnten, den Ausstoß von Klimagasen zu reduzieren, nimmt deren Konzentration jährlich zu. Die getroffenen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen wirken sollten, haben sich als unzureichend erwiesen. Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde.

Der Mensch hat bereits einen Klimawandel mit irreversiblen Folgen verursacht, welche weltweit zu spüren sind. Die globalen Temperaturen sind gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter um 1°C gestiegen, die CO2-Konzentration in der Atmosphäre ist von 280 ppm auf über 400 ppm angestiegen. Um eine unkontrollierbare globale Erwärmung mit nicht absehbaren Folgen zu verhindern, ist es unerlässlich, die Treibhausgasemissionen schnellstmöglich massiv zu reduzieren.

Bereits 1,5°C Erderwärmung werden dazu führen, dass der steigende Meeresspiegel viele Küstenregionen unbewohnbar macht. Die Weltbank schätzt, dass allein in den kommenden 30 Jahren die Zahl derer, die ihre Heimat aufgrund der Klimakatastrophen aufgeben müssen, auf über 140 Millionen Menschen ansteigen wird. Selbst in Nordrhein-Westfalen spüren wir bereits die ersten Auswirkungen der beginnenden Veränderungen. Trockenheit und Starkregen wechseln in unvorhersehbaren Perioden ab, ganze Waldgebiete sind durch ungewohnte Temperaturen und vermehrten Schädlingsbefall in ihrer Existenz bedroht. Prognosen darüber, was Land- und Forstwirte zukünftig noch sicher anbauen können, werden immer schwieriger. Die Trockenheit des letzten Sommers hat unsere Energieversorgung aufgrund von fehlenden Schifffahrtswegen und nicht mehr ausreichendem Kühlwasser für Kraftwerke vor ernsthafte Herausforderungen gestellt. Der Klimawandel ist nicht bloß ein Wetterproblem, er ist ein Wirtschafts-, Naturschutz-, Friedens- und soziales Problem.

Deshalb muss unsere Kommune ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt und ihrer Bürgerschaft, vor allem der nachfolgenden Generationen (im Sinne des Artikel 20a des Grundgesetzes) gerecht werden. Es kann und soll nicht erwartet werden, dass die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen allein durch Eigenverantwortung von Einzelpersonen erreicht wird. Es braucht jetzt unverzüglich auf kommunaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene griffige Maßnahmen, um die drohende Vernichtung unserer Lebensgrundlage abzuwenden.

Das Zeitfenster, das noch verbleibt, um die Auswirkungen kontrollierbar zu halten, schließt sich ohne ausreichende Gegenmaßnahmen innerhalb der nächsten 10 Jahre. Es ist daher zwingend erforderlich, dass auch wir jetzt unseren Beitrag leisten, um die Katastrophe noch aufzuhalten. Weltweit haben hunderte Kommunen wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel und mittlerweile ganze Staaten, wie Irland und Großbritannien den Ernst der Lage erkannt und den Klimanotstand ausgerufen. Bundesweit sind dutzende Städte ihrem Beispiel gefolgt. Es ist auch hier höchste Zeit zu handeln.

Anmerkung: Der Begriff Klimanotstand soll verdeutlichen, dass die begonnenen Veränderungen des Klimas die Menschheit in ihrer Existenz gefährdet. Der Begriff ist symbolisch zu verstehen und stellt keine juristische Grundlage für die Ergreifung von Notstandsmaßnahmen dar.

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