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Landrat Christian Ante
Kinder die außerhalb der Kernorstgrenze wohnen sollen eine kostenfreie Fahrkarte für den Schulbusverlehr in der jeweiligen Gemeinde erhalten. Somit wäre der Grundnutzen „sicherer Schulweg“ für alle gewährt.
Причина
Ab August 2024 soll die Schulbeförderung für Grundschulkinder kostenpflichtig werden. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wird zukünftig nur noch einen Zuschuss von 15€ pro Kind zahlen. Für die Eltern entsteht ein Eigenanteil von 15,42 €/Monat für das Deutschland-Ticket JugendBW. Bisher haben Kinder die > 3km von der Schule entfernt wohnten, das Ticket kostenfrei von der 1.-4. Klasse erhalten. Der Kreistag argumentiert, alle Grundschulkinder, unabhängig von der Entfernung, können nun ein vergünstigtes Ticket nutzen, außerdem verringern sich die Verwaltungskosten und führt zu Einsparungen. (Kreistagssitzung 13.05.2024)
Die Argumente seitens des Kreistages sind nicht akzeptabel!
Die kostenfreie Schulbeförderung hatte ursprünglich den Gedanken Kindern einen sicheren Schulweg zu gewähren. In den Außenbereichen der Gemeinde gibt es folgende Risiken:
Bei vielen Schulwegen gibt es keine Fuß- bzw. Radwege,
In den Wintermonaten ist es zu Schulbeginn noch dunkel und die Straßen sind großteils nicht beleuchtet
Die Fahrradprüfung, zur sicheren Teilnahme im Straßenverkehr ist in der Regel erst in der vierten Klasse.
Des Weiteren gibt es folgende Gegenargumente:
Die Einsparungen, die der Kreistag durchgeführt hat, tragen die Eltern die tatsächlich auf öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind und bisher wussten, dass ihre Kinder sicher in der Schule ankommen
Die Selbstständigkeit der Kinder ist zu fördern. Jedoch wird mit dem oben genannten Beschluss eine Zunahme der „Eltern-Taxis“ erreicht. Die Kinder lernen nicht den Schulweg alleine zu bestreiten. „Eltern-Taxis“ sind zudem von Schulen nicht erwünscht und führen zur Verkehrsbelastung.
Grundsätzlich steht die Sicherheit der Kinder an oberster Stelle. Das Argument,
„dass durch die Förderung des Erwerbs eines DTJBW ein Anreiz zur Nutzung des ÖPNV auch außerhalb der schulischen Nutzung für Grundschüler (und ihrer Familien) geschaffen wird“
ist in diesem Zusammenhang obsolet. Die Teilhabe an Freizeitaktivitäten kann dann gefördert werden, wenn grundsätzliche Leistungen finanziert werden können.
Da bisher nur Kinder mit einer Entfernung ab 3 km vom Schulort begünstigt wurden, wäre es sinnvoll eine kostenfreie Fahrkarte für alle Kinder die außerhalb der Kernortsgrenzen einzuführen, die nur für die jeweilige Gemeinde gültig ist. Somit wäre der Grundnutzen „sicherer Schulweg“ für alle gewährt.