Petice je adresována:
Wolfgang Geppert
Wir, eine Gruppe engagierter Eltern, haben uns zum Ziel gesetzt, die Versorgung der Krippen-, Kita- und Hortkinder in Oberkrämer ohne Erhöhung der diesbezüglichen Elternbeiträge, zu verbessern.
Derzeit werden Kinder in den o.g. Einrichtungen der Gemeinde Oberkrämer mit einem Mittagessen versorgt. Frühstück, Obstpausen und Vesper sowie Hygieneartikeln werden, anders als in allen Nachbargemeinden und dem freien Träger in Oberkrämer, nicht vom Träger, sondern durch die Eltern zur Verfügung gestellt. Damit nimmt die Gemeinde Oberkrämer eine nicht nachvollziehbare Sonderrolle ein, sowie eine Benachteiligung von Kindern und Eltern in Kauf, bei gleichzeitig zum Teil höchsten Kita-Gebühren im Landkreis.
Analog zum Handeln der umliegenden Gemeinden sowie entsprechend der Rechtsauffassung des Kreises*1 gehen wir von einem Rechtsanspruch auf Vollversorgung betreuter Kinder durch die Träger aus, entsprechend der im KitaG vorgegebenen Aufgaben der Träger*2.
Wir fordern daher von der Gemeinde als Träger von sieben Einrichtungen neben dem Mittagessen kostenneutral zur Verfügung gestellt:
- ein gesundes und ausgewogenes Angebot von Frühstück, Obst und Vesper
- die Bereitstellung des Grundbedarfs an Hygieneartikeln (Windeln, Sonnencreme, Taschentücher etc.),
und die damit einhergehende Erweiterung pädagogischer Gestaltungsspielräume.
Unser Anspruch ist dabei, dass die Erzieherinnen und Erzieher durch entsprechend geschulte Hilfskräfte in den Küchen entlastet werden. So sollen sich die pädagogischen Fachkräfte auf die Betreuung der Kinder während der Mahlzeiten konzentrieren können, anstatt ihre Kapazität für die Zubereitungen zu binden.
Odůvodnění
Neben der Umsetzung des Rechtsanspruchs birgt solch ein Angebot, - z.B. beim Essen in der von uns bevorzugten Buffetform - nicht nur Vorteile für unsere Kinder, sondern auch für Eltern:
- Die vorgeschlagene Buffetform stärkt die Partizipation der Kinder und bietet die Möglichkeit der Ernährungsbildung durch das pädagogische Fachpersonal.
- Prinzipiell kann so aktiv auf eine gesunde, abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung geachtet und Kinder, deren Eltern nicht so viel Wert auf die Ernährung legen, unterstützt werden.
- Das gleiche Angebot für alle mindert den Neid unter den Kindern, gerade was ungesunde Lebensmittel angeht und fördert die Gleichberechtigung.
- Zudem ist der wichtige Aspekt der Einhaltung der Kühlkette, was gerade in den Sommermonaten mit Brot- und Obstdosen schwer zu realisieren ist, mit solch einem Angebot gewährleistet.
- Hinzu kommt der nicht zu unterschätzende Zeitgewinn für die Familie, wenn keine Frühstücks- und Vesperdosen mehr vorbereitet werden müssen.
Die Kosten für die Versorgung dürfen laut Kitagesetz des Landes Brandenburg nicht über den Zuschuss zum Mittagessen (aktuell 34,- €) umgelegt werden, sondern sind mit den Elternbeiträgen abgegolten*3 bzw. in den Ausgleichszahlungen des Landes an den Träger bereits berücksichtigt. Eine Erhöhung der Essenspauschale ist somit nicht zulässig.
Um der Wichtigkeit unseres Anliegens Ausdruck zu verleihen und die Versorgung in den o.g. Einrichtungen in Oberkrämer entscheidend zu verbessern, unterschreibt diese Petition und teilt sie. Bei ausreichender Unterstützung dieser Petition werden wir unsere Forderungen an den Bürgermeister und die Gemeindevertretung übergeben und parallel die Gremien auf Kreisebene nochmals auffordern, die Sonderrolle Oberkrämers zu prüfen.
*1Antwort auf Anfrage vom 28.12.2021 zur Rechtsauffassung des Landkreises OHV zur Frühstücks- und Vesperversorgung in Kindertagesstätten: “[...] Die Bereitstellung des Mittagessens allein ist in Bezug auf lange Betreuungszeiten, als ungenügend zu bewerten. Da sich der Versorgungsanspruch an den Gesamttagesbedarf des Kindes richtet, folgt hieraus, dass weitere Mahlzeiten und Getränkegaben zum Angebot der Kindertagesbetreuung gehören. Erst hierdurch kann eine gesunde Ernährung und Versorgung des Betreuten gewährleistet und der Versorgungsauftrag erfüllt werden. [...]”
*2KitaG BB, §3 Abs. 2 Satz 1 und Satz 7: “Kindertagesstätten haben insbesondere die Aufgabe,
1. die Entwicklung der Kinder durch ein ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebot zu fördern [...]
7. eine gesunde Ernährung und Versorgung zu gewährleisten [...].”
*3KitaG BB, §17 Abs. 1: “[...] Beiträge zu den Betriebskosten der Einrichtungen [...], sowie einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen [...] zu entrichten (Essengeld). Die Elternbeiträge beziehen sich auf alle mit der Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung des Kindes verbundenen Leistungen.”