Die Beitragsbefreiung (letzten 2 Jahre, ab 2024 für alle Kitakinder) wird vom Land Brandenburg per Pauschale pro Kind finanziert und ist auf Grundlage der gesetzl. Leistungen kalkuliert. Das Land zahlt die Vollversorgung, die von Oberkrämer nicht geleistet wird. Die Pauschale wird evaluiert um sie ab 2025 bedarfsgerecht festzusetzen, weshalb jede Leistung in den Bedarf einbezogen werden sollte! Ist die Pauschale nicht kostendeckend, kann die ‚Spitzabrechnung‘ (tatsächliche Kosten) erfolgen.
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