Alueella: Saksa

Kraftfahrzeugsteuer - Nur einmal Kfz.-Steuer bei Wechselkennzeichen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei Fahrzeugen, die mit Wechselkennzeichen zugelassen sind, nur ein Fahrzeug zur KFZ-Steuer herangezogen wird, und zwar das Fahrzeug mit dem höchsten Steuersatz, oder daß der Steuersatz aus dem Mittelwert der beiden Fahrzeugsteuern gebildet wird.

Perustelut

Die KFZ-Steuer sollte für alle Bürger in gleicher Art gelten. Werden jedoch bei zwei mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen beide Fahrzeuge besteuert, obwohl nur mit einem gefahren werden kann, so verstößt dies gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Verletzt würde weiterhin das Verursacherprinzip. Nur Fahrzeuge, die auf durch Steuergelder finanzierten Verkehrswegen fahren, verursachen einen Verschleiß dieser Verkehrswege. Ein stehendes Fahrzeug verursacht keinen Verschleiß. Ebenso wenig Staus oder Unfälle.

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Uutiset

  • Pet 2-17-08-6121-033114

    Kraftfahrzeugsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent regt an, dass bei mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen nur
    dasjenige mit dem höchsten Kraftfahrzeugsteuersatz mit der Kraftfahrzeugsteuer
    belegt bzw. ein Mittelwert aus den Steuerbeträgen für alle Fahrzeuge errechnet wird.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent an, würden bei zwei mit
    Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen beide Fahrzeuge besteuert, obwohl
    nur mit einem Fahrzeug gefahren werden könne, so ... enemmän

Väittely

Die ursprüngliche Idee ist die Förderung kleiner Zweitwagen für den Kurzstreckenverkehr. Verwaltungsaufwand durch dauerndes Ab- und Wiederanmelden einzelner Fahrzeuge bei der Behörde sollte vermieden werden. Genau diese Praxis muss ich aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin mit einem der Wechsel-zugelassenen Fahrzeuge fortsetzen. Bei gerechter Steuer hätte ich die 2 Fahrzeuge dauerhaft zugelassen.

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