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Kraftfahrzeugsteuer - umweltfreundliche Kfz.

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Петицията е адресирана до
Deutschen Bundestag

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Петицията беше удовлетворена

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  1. Започнато 2008
  2. Колекцията е завършена
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  5. Успех

Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags.

Петицията е адресирана до: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass zur Senkung des CO²-Ausstoßes der Umstieg auf neue umweltfreundliche Kraftfahrzeuge gefördert wird (z.B. durch einen Erlass der Kfz.-Steuer für einen bestimmten Zeitraum).

Причина

  1. Ziel aller im Bundestag vertetenen Parteien ist die Senkung des CO² Ausstosses. Der CO² Ausstoß kann signifikant gesenkt werden, wenn die Haltedauer der Fahrzeuge verringert wird. Wir haben momentan in Deutschland eine duchschnittliche Haltedauer von 8 - 10 Jahren, und damit mittlerweile den ältesten Fahrzeugbestand in Europa.
  2. Durch die unklare Gesetzgebung in Brüssel und unüberlegten Aussagen mancher Politiker, besteht in der Bevölkerung eine starke Verunsicherung, die dazu führt, dass die Fahrzeuge nicht umgetauscht sondern weiter gefahren werden. Nachweislich ist der CO² Ausstoß eines fabrikneuen Fahrzeuges deutlich niedriger als eines gebrauchten mit einem Fahrzeugalter von im Schnitt 9 Jahren. Allerdings verhindert diese Kaufzurückhaltung das leichte Erreichen der CO² Ziele der Bundesregierung.
  3. Durch einen finanziellen Anreiz, z.B. durch Erlaß der KFZ Steuer (oder in Form einer Gutschrift wie bei der Solarenergie) kann man den Bürger dazu bewegen, sein Fahrzeug umzutauschen. Die Erfolge bei der Förderung der Solarenergie oder auch der Förderung des Katalysators zeigen ganz klar, dass durch ein Anreizsystem Ziele erreicht werden können.
  4. Die Kosten der Maßnahme werden durch einen, aufgrund der Förderung gestiegenen Autoabsatzes in Deuschland, wieder aufgefangen. Ich denke, daß man dadurch Europaweit ein Zeichen setzten und eventuellen Sanktionen durch die EU Komission zuvorkommen wird.

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Информация за петицията

Петицията е започната: 13.10.2008 г.
Колекцията приключва: 18.12.2008 г.
Регион: Германия
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новини

  • Kraftfahrzeugsteuer Thomas Radlmaier Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass zur Senkung des CO2-Ausstoßes der
    Umstieg auf neue umweltfreundliche Kraftfahrzeuge gefördert wird (z. B. durch einen
    Erlass der Kfz-Steuer für einen bestimmten Zeitraum).

    Zu dieser öffentlichen Petition gingen 55 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Der Petent stellt fest, dass es Ziel aller im Deutschen Bundestag vertretenen Par-
    teien sei, den CO2-Ausstoß zu senken. Der CO2-Ausstoß könne signifikant gesenkt
    werden, wenn die Haltedauer der Fahrzeuge verringert wird. In Deutschland betrage
    die durchschnittliche Haltedauer von Kraftfahrzeugen acht bis zehn Jahre. Damit
    gebe es in Deutschland den ältesten Fahrzeugbestand in Europa.

    Weiter wird ausgeführt, in der Bevölkerung bestehe eine starke Verunsicherung hin-
    sichtlich der weiteren Vorgehensweise bei der Kraftfahrzeugbesteuerung. Dies führe
    zu einer Kaufzurückhaltung und behindere das erwünschte Erreichen der CO2-Ziele
    der Bundesregierung. Nach Auffassung des Petenten kann durch einen finanziellen
    Anreiz, etwa durch Erlass der Kfz-Steuer, der Bürger dazu bewegt werden, sein
    Fahrzeug umzutauschen. Die Erfolge bei der Förderung der Solarenergie und auch
    bei der Förderung des Katalysators zeigten deutlich, dass ein geeignetes Anreiz-
    system dazu beitragen könne, diese Ziele zu erreichen.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt Bezug
    genommen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Mit Bezug auf das Anliegen des Petenten bezüglich der Senkung des CO2-Aus-
    stoßes erinnert der Petitionsausschuss daran, dass der Deutsche Bundestag am
    13. Januar 2009 das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und anderer
    Gesetze
    beschlossen
    Bundestags-Drucksache
    16/206,
    (Plenarprotokoll
    hat
    16/11742).

    Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Sie
    zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie
    der Europäischen Union (EU) zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte
    der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer sind im
    Einzelnen:

    -

    Ein an den Vorgaben der EU orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei.
    Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km,
    bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g/km und ab 2014 für Pkw mit 95 g/km.

    -

    -

    -

    -

    Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben
    hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet. Es fallen 2 je g/km an.

    Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 je
    angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 je angefangene 100 cm3 für
    Diesel-Motoren.

    Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-
    6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren
    2011 bis 2013 auf 150 festgelegt.

    Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeug-
    steuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend
    in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden
    zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

    Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass im Rahmen des Konjunk-
    turpaketes II am 14. Januar 2009 die sogenannte Umweltprämie (umgangssprachlich
    auch Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie genannt) beschlossen wurde. Die
    Prämie wurde auf Antrag gezahlt, sofern der alte Pkw mindestens neun Jahre vor der
    Verschrottung erstmals zugelassen worden ist und gleichzeitig ein Neuwagen oder
    Jahreswagen erworben wurde. Der erworbene Neu- oder Jahreswagen musste
    mindestens der Abgasnorm "Euro 4" entsprechen. Die Umweltprämie sollte einer-
    seits den Absatz von Kraftfahrzeugen fördern und damit die Automobilindustrie stüt-
    zen, andererseits sollte sie einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung
    leisten, wobei unterstellt wurde, dass die neu erworbenen Fahrzeuge umweltverträg-
    licher sind als die verschrotteten Fahrzeuge.

    Vor dem Hintergrund dieser getroffenen Maßnahmen sieht der Petitionsausschuss
    keinen weitergehenden Handlungsbedarf mit Blick auf das vom Petenten geäußerte
    Anliegen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anlie-
    gen überwiegend entsprochen worden ist.

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