Erfolg

Kraftfahrzeugsteuer - umweltfreundliche Kfz.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
55 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

55 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:14

Kraftfahrzeugsteuer Thomas Radlmaier Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.06.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass zur Senkung des CO2-Ausstoßes der
Umstieg auf neue umweltfreundliche Kraftfahrzeuge gefördert wird (z. B. durch einen
Erlass der Kfz-Steuer für einen bestimmten Zeitraum).

Zu dieser öffentlichen Petition gingen 55 Mitzeichnungen und 24 Diskussionsbeiträge
ein.

Der Petent stellt fest, dass es Ziel aller im Deutschen Bundestag vertretenen Par-
teien sei, den CO2-Ausstoß zu senken. Der CO2-Ausstoß könne signifikant gesenkt
werden, wenn die Haltedauer der Fahrzeuge verringert wird. In Deutschland betrage
die durchschnittliche Haltedauer von Kraftfahrzeugen acht bis zehn Jahre. Damit
gebe es in Deutschland den ältesten Fahrzeugbestand in Europa.

Weiter wird ausgeführt, in der Bevölkerung bestehe eine starke Verunsicherung hin-
sichtlich der weiteren Vorgehensweise bei der Kraftfahrzeugbesteuerung. Dies führe
zu einer Kaufzurückhaltung und behindere das erwünschte Erreichen der CO2-Ziele
der Bundesregierung. Nach Auffassung des Petenten kann durch einen finanziellen
Anreiz, etwa durch Erlass der Kfz-Steuer, der Bürger dazu bewegt werden, sein
Fahrzeug umzutauschen. Die Erfolge bei der Förderung der Solarenergie und auch
bei der Förderung des Katalysators zeigten deutlich, dass ein geeignetes Anreiz-
system dazu beitragen könne, diese Ziele zu erreichen.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den Akteninhalt Bezug
genommen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Mit Bezug auf das Anliegen des Petenten bezüglich der Senkung des CO2-Aus-
stoßes erinnert der Petitionsausschuss daran, dass der Deutsche Bundestag am
13. Januar 2009 das Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und anderer
Gesetze
beschlossen
Bundestags-Drucksache
16/206,
(Plenarprotokoll
hat
16/11742).

Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Sie
zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie
der Europäischen Union (EU) zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte
der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer sind im
Einzelnen:

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Ein an den Vorgaben der EU orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei.
Der CO2-Freibetrag bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 g/km,
bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g/km und ab 2014 für Pkw mit 95 g/km.

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Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben
hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet. Es fallen 2 je g/km an.

Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 je
angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 je angefangene 100 cm3 für
Diesel-Motoren.

Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-
6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren
2011 bis 2013 auf 150 festgelegt.

Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeug-
steuerrecht behandelt. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend
in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt. Die Einzelheiten werden
zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass im Rahmen des Konjunk-
turpaketes II am 14. Januar 2009 die sogenannte Umweltprämie (umgangssprachlich
auch Abwrackprämie oder Verschrottungsprämie genannt) beschlossen wurde. Die
Prämie wurde auf Antrag gezahlt, sofern der alte Pkw mindestens neun Jahre vor der
Verschrottung erstmals zugelassen worden ist und gleichzeitig ein Neuwagen oder
Jahreswagen erworben wurde. Der erworbene Neu- oder Jahreswagen musste
mindestens der Abgasnorm "Euro 4" entsprechen. Die Umweltprämie sollte einer-
seits den Absatz von Kraftfahrzeugen fördern und damit die Automobilindustrie stüt-
zen, andererseits sollte sie einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung
leisten, wobei unterstellt wurde, dass die neu erworbenen Fahrzeuge umweltverträg-
licher sind als die verschrotteten Fahrzeuge.

Vor dem Hintergrund dieser getroffenen Maßnahmen sieht der Petitionsausschuss
keinen weitergehenden Handlungsbedarf mit Blick auf das vom Petenten geäußerte
Anliegen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anlie-
gen überwiegend entsprochen worden ist.


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