48 signatures
The petition is denied.
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, es zur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge zu machen, dass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, wenn die Nebelschlussleuchte unerlaubterweise eingeschaltet ist
Reason
Nebelschlussleuchte dürfen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Insofern ergibt sich hieraus, dass Autofahrer durch dieses akustische Signal einerseits davor bewahrt werden gegen § 17 StVO (Fahrzeugbeleuchtung) zu verstoßen:TBNR: 117148, "Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. ", Strafe beträgt 20 € andererseits werden hierdurch andere Autofahrer davor bewahrt, unnötig geblendet zu werden.
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download (PDF)Petition details
Petition gestartet:
01/11/2017
Petition endet:
02/27/2017
Region:
Germany
Topic:
News
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
on 14 Aug 2018Pet 1-18-12-9202-039335 Kraftfahrzeugtechnik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, es zur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge zu
machen, dass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, wenn die
Nebelschlussleuchte unerlaubterweise eingeschaltet ist.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 55 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird... further
Debate
No CONTRA argument yet.