Kraftfahrzeugtechnik - Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge (Verweis auf unerlaubterweise eingeschaltete Nebelschlussleuchte)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterstützende 48 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, es zur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge zu machen, dass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, wenn die Nebelschlussleuchte unerlaubterweise eingeschaltet ist

Begründung

Nebelschlussleuchte dürfen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern eingeschaltet werden. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen. Wird die Leuchte bei besserer Sicht eingesetzt, verkehrt sich der Effekt ins Gegenteil und der nachfolgende Verkehr wird geblendet. Wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt, liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Insofern ergibt sich hieraus, dass Autofahrer durch dieses akustische Signal einerseits davor bewahrt werden gegen § 17 StVO (Fahrzeugbeleuchtung) zu verstoßen:TBNR: 117148, "Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschluss­leuchte, obwohl keine Sicht­behinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. ", Strafe beträgt 20 € andererseits werden hierdurch andere Autofahrer davor bewahrt, unnötig geblendet zu werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9202-039335 Kraftfahrzeugtechnik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, es zur Pflicht für neu zugelassene Fahrzeuge zu
    machen, dass der Fahrer darauf aufmerksam gemacht wird, wenn die
    Nebelschlussleuchte unerlaubterweise eingeschaltet ist.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 55 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird... weiter

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