Krankenkasse darf sich nicht bereichern

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Bundesgerichtshof

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  1. Gestartet Oktober 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesgerichtshof

Krankenkasse muss generell zu viel bezahlte Beiträge zurückzahlen, egal über welchen Zeitraum. Krankenkasse darf sich nicht bereichern. Dies stellt zum einen ein Betrug gegenüber den Verdicherten dar und Übervorteilung der Krankenkasse.sowie ein Vermögensdelikt, welches der Staat unterstützt.

Zu viel gezahlte Beiträge an die gesetzliche, freiwillige und private Krankenversicherung müssen generell und automatisch von der Krankenkasse erstattet werden.

Die bisherige Regelung, dass dies nur auf Antrag geschehe, ist nicht nur diskriminierend; zudem treiben hohe Nachzahlungsforderungen und monatliche Beitragszahlungen von Krankenkassen in den finanziellen Ruin.

Viele Beitragszahler haben keinen Krankenversicherungsschutz, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können !!!

Oft kommt es vor, das zu viel geleistete Beiträge an die Krankenkasse gezahlt wurden, weil Beträge aus weiteren Einkünften, Selbstständigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung noch nicht bekannt waren oder Einkommensteuerbescheide nicht vorlagen.

Die Krankenkasse darf sich nicht bereichern.

Werden der Krankenkasse auch betriebswirtschaftliche Auskünfte vorgelegt, müssen diese zur Beitragsbemessung anerkannt werden. Kein Bürger darf zu Unrecht benachteiligt werden.

Je weniger man also verdient, desto größer ist die finanzielle Lücke. Faktisch zahlen die Betroffenen Beiträge auf Einnahmen, die sie gar nicht hatten. Teilweise ist der Krankenkassenbeitrag höher als die monatlichen Einkommen der Mitglieder.

Im Oktober d.J. ist die Zahl der Insolvenzen auf 1530 angestiegen.

https://www.iwh-halle.de/presse/pressemitteilungen/detail/iwh-insolvenztrend-zahl-der-firmenpleiten-bricht-im-oktober-den-naechsten-rekord?fbclid=IwY2xjawGigfhleHRuA2FlbQIxMQABHXvb7_5MGR1u0xKhHqp_ReOEN_So4U7RAREUfB4uAiONbhe2MElPh-xkHw_aem_J9dOT21IvjoUxC_mvXcFdg

Begründung

Die Krankenkassen berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V. Seit 2018 regelt Paragraf 240 Absatz 4a Satz 4, dass freiwillig gesetzlich Versicherte drei Jahre Zeit haben, ihren Einkommenssteuerbescheid zur Beitragsberechnung einzureichen. Tun sie dies trotz Aufforderung der Krankenkasse nicht, legt die Kasse zunächst den Höchstbeitrag fest. Aus unserer Sicht bedeutet das aber nicht, dass nachgereichte Unterlagen im Widerspruchsverfahren unberücksichtigt bleiben dürfen und die Beitragsnachforderung faktisch unveränderlich ist. Ebenso wenn betriebswirtschaftliche Auskünfte vorgelegt werden. Werden neue Tatsachen bekannt, muss eine falsche Entscheidung unaufgefordert korrigiert werden!

Wir fordern daher, jedes Beitragskonto zu prüfen und zuviel gezahlte Gelder umgehend zurückzuzahlen!!!

Die Vorschrift stellt keine Strafnorm dar, mit welcher die Kassen Beiträge verlangen dürfen, die vom Einkommen völlig losgelöst sind, und die in Kauf nimmt, dass Existenzen vernichtet und Versicherte in eine Schuldenspirale getrieben werden, aus der sie sich nicht mehr befreien können.

Die Politik muss handeln !!!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Monique Löer, Leverkusen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.10.2024
Sammlung endet: 30.04.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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