3 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher BundestagPetitionsausschuss
Die Mindestbemessungsgrundlage soll an Hartz IV Satz angepasst werden
Begründung
Es kann nicht sein das für die Krankassenbeitragsbemessung 898,33€ zugrunde gelegt werden, ohne zu prüfen ob man überhaupt so viel Einkommen hat. Der Hartz IV Satz ist 384.-€ , und der Krankenkassenbeitrag wird nach dem Einkommen berechnet, wieso sollen Leute die kein Hartz IV beziehen, mehr als das doppelte bezahlen, wenn sie keine oder nur geringe Einkünfte haben. Ich fordere eine Änderung des SBG. V §240 ABS.4 die Bemessungsgrenze an den Hartz4 Satz an zu passen
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
09.04.2013
Sammlung endet:
08.10.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Mehr zum Thema Gesundheit
14.820
Unterschriften
86 Tage
verbleibend
11.693
Unterschriften
222 Tage
verbleibend
7.596
Unterschriften
17 Tage
verbleibend