Krankenkassen Beiträge untergrenzen neu berechen Anpassung Mindestbemessungsgrundlage

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher BundestagPetitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher BundestagPetitionsausschuss

Die Mindestbemessungsgrundlage soll an Hartz IV Satz angepasst werden

Begründung

Es kann nicht sein das für die Krankassenbeitragsbemessung 898,33€ zugrunde gelegt werden, ohne zu prüfen ob man überhaupt so viel Einkommen hat. Der Hartz IV Satz ist 384.-€ , und der Krankenkassenbeitrag wird nach dem Einkommen berechnet, wieso sollen Leute die kein Hartz IV beziehen, mehr als das doppelte bezahlen, wenn sie keine oder nur geringe Einkünfte haben. Ich fordere eine Änderung des SBG. V §240 ABS.4 die Bemessungsgrenze an den Hartz4 Satz an zu passen

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.04.2013
Sammlung endet: 08.10.2013
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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