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To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch ersatzlos zu streichen.
razlog
Die oben angeführte Norm verstößt gegen die RL 2000/78/EG sowie gegen Artikel 21 Absatz 1 GRCh (EuGH, Urt. v. 19.01.2010 - C-555/07). Da der Wortlaut der Norm nicht richtlinienkonform ausgelegt werden kann, ist § 622 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr anwendbar (Klumpp in: Beck Online Großkommentar, Stand 01.04.2017, § 622 Rn. 52). Da die Norm keinerlei Relevanz in der Rechtsanwendung hat, auf den ersten Blick allerdings immer noch eine EU-Rechtswidrige Diskriminierung suggeriert, ist ein weiteres Festhalten an der Norm nicht vertretbar. Stattdessen könnte durch die Streichung des Satzes bewusst auf die Anpassung des deutschen Rechts an EU-Recht hingewiesen sowie ein Zeichen für die Bekämpfung innergesellschaftlicher Diskriminierung gesetzt werden.
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Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
16. 05. 2017
Konec peticije:
18. 07. 2017
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
-
Pet 4-18-11-8003-042242 Kündigungsschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales -
zu überweisen.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 622 Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch
(BGB) ersatzlos zu streichen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die angeführte Norm gegen
geltendes EU-Recht verstoße, weil sie nicht gemäß einer europäischen Richtlinie
angewandt werden könne. Die Vorschrift sei damit nicht mehr anwendbar und müsse
gestrichen werden. Damit könne die Anpassung des deutschen Rechts an das
EU-Recht verdeutlicht und ein Zeichen für die Bekämpfung innergesellschaftlicher
Diskriminierung... naprej