Kündigungsschutz - Kündigungsfristen während der Probezeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
49 Unterstützende 49 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

49 Unterstützende 49 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Kündigt der Arbeitgeber am Ende der Probezeit, so dass die Kündigungsfrist über das Ende der Probezeit hinausgeht, so soll künftig die Kündigungsfrist mit dem letzten Tag der Probezeit zusammenfallen. Kündigt der Arbeitnehmer unter entsprechenden Bedingungen, sollen weiterhin die derzeitigen Fristenregelungen gelten.

Begründung

Die arbeitgeberseitige Kündigung am Ende der Probezeit ist für Arbeitnehmer, die auf eine Weiterbeschäftigung hoffen, ein Ärgernis. Er wird gezwungen über das Ende der Probezeit hinweg für einen Arbeitgeber zu arbeiten, der ihm bereits seinen Unwillen zur Weiterbeschäftigung deutlich gemacht hat, wobei ihm freilich die Rechte aus dem Kündigungsschutzgesetz, die ihm ansonsten zustehen würden, verwehrt bleiben.Es ist einem Arbeitgeber zuzumuten rechtzeitig festzustellen, ob der jeweilige Arbeitnehmer zu ihm passt und er ihn weiterbeschäftigen möchte. Dementsprechend ist es ihm weiter zuzumuten, dass er die Konsequenzen einer Probezeitkündigung selber tragen muss und beispielsweise für rechtzeitigen Arbeitsersatz verantwortlich ist. Dem Arbeitnehmer stünde so auch mehr Zeit zur Verfügung eine Anschlussbeschäftigung zu finden.Anders ist natürlich der Fall bei einer Arbeitnehmerkündigung: Da davon ausgegangen werden muss, dass der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung anstrebt, darf er auf einer Kündigungsfrist über das Ende der Probezeit hinweg bestehen, um seine Arbeitskräfteplanung einzuhalten.

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