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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Andragendet er stilet til: Deutschen Bundestag
Neues Telekommunikationsgesetz:Abschaffung der 3-Monats-Frist nach Sonderkündigung
Begrundelse
Wenn nach dem Umzug eines TV-, Telefon-, oder Internetkunden in einen anderen Ort, oder nur in einen abgelegenen Bereich, die weitere Versorgung nicht mehr durch den Anbieter gewährleistet werden kann, kann es doch nicht zu Lasten des Kunden geschehen.Dadurch dass der Kunde noch 3 Monate nach dem sondergekündigten Zeitpunkt für den Vertrag zahlen muss, ohne ihn auch nur teilweise nutzen zu können, entstehen für ihn in diesen Zeitraum mindestens die doppelten Kosten, da man dort zwei Verträge zahlen muss. Der zweite ist dort in der Regel auch teurer, bei gleichen oder nächstmöglichen Leistungen.Durch diese Frist wird auch eine Rufnummernmitnahme beim Telefonanschluss erschwert.
Link til petitionen
Afrivningsseddel med QR-kode
download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
26.08.2013
Andragendet slutter:
07.10.2013
Region:
Tyskland
Kategori:
Nyheder
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18-11-2015Pet 1-17-09-9028-056334Kundenschutz im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe soll die in § 46 Abs. 8 Satz 3 Telekommunikationsgesetz geregelte
Drei-Monats-Frist zur Sonderkündigung wegen eines Wohnungswechsels
abgeschafft werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass diese Frist
finanziell zu Lasten des Kunden gehe, wenn nach dessen Umzug die weitere
Leistung durch den Anbieter nicht an dem neuen Wohnort erbracht werden könne.
Die Pflicht des Kunden, das Entgelt für eine nicht weiter erbrachte Leistung für einen
Zeitraum... mere
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