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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Telekommunikationsunternehmen keine komplette Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Lediglich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugang während der Streitigkeit soll noch zulässig sein.
Razones.
Im Januar 2013 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Urteil verkündet, dass der Internetzugang für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung sei und kein Luxusgut. Wer wegen Abo-Fallen oder anderer Sondernummer über einen Rechnungsbetrag von 75,-- Euro kommt, darf heutzutage noch komplett gesperrt werden. Somit ist man doppelt bestraft. Man muss sich gegen die überhöhte Rechnung wehren, hat aber keinen Internetzugang mehr und ist telefonisch auch nicht mehr erreichbar. Dies halten wir für einen unzumutbaren Zustand, der den Betroffenen unverhältnismäßig benachteiligt bei der Klärung der Streitigkeit und der täglichen Lebensgestaltung.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
16/05/2013
La petición termina:
27/06/2013
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 1-17-09-9028-052185Kundenschutz im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Telekommunikationsunternehmen keine
vollständige Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Ledi-
glich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugangs
während der Streitigkeit sollen noch zulässig sein.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, im Falle eines
Zahlungsverzuges mit einem Rechnungsbetrag von über 75 Euro wegen
„Abonnement-Fallen“ oder Sondernummern dürfe nach derzeitiger... Más.