Regione: Germania

Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Sperre von Telefon und Internetzugang durch Telekommunikationsunternehmen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
419 Supporto 419 in Germania

La petizione è stata respinta

419 Supporto 419 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Telekommunikationsunternehmen keine komplette Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Lediglich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugang während der Streitigkeit soll noch zulässig sein.

Motivazioni:

Im Januar 2013 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Urteil verkündet, dass der Internetzugang für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung sei und kein Luxusgut. Wer wegen Abo-Fallen oder anderer Sondernummer über einen Rechnungsbetrag von 75,-- Euro kommt, darf heutzutage noch komplett gesperrt werden. Somit ist man doppelt bestraft. Man muss sich gegen die überhöhte Rechnung wehren, hat aber keinen Internetzugang mehr und ist telefonisch auch nicht mehr erreichbar. Dies halten wir für einen unzumutbaren Zustand, der den Betroffenen unverhältnismäßig benachteiligt bei der Klärung der Streitigkeit und der täglichen Lebensgestaltung.

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Novità

  • Pet 1-17-09-9028-052185Kundenschutz im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Telekommunikationsunternehmen keine
    vollständige Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Ledi-
    glich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugangs
    während der Streitigkeit sollen noch zulässig sein.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, im Falle eines
    Zahlungsverzuges mit einem Rechnungsbetrag von über 75 Euro wegen
    „Abonnement-Fallen“ oder Sondernummern dürfe nach derzeitiger... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora