Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Sperre von Telefon und Internetzugang durch Telekommunikationsunternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
419 Unterstützende 419 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

419 Unterstützende 419 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Telekommunikationsunternehmen keine komplette Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Lediglich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugang während der Streitigkeit soll noch zulässig sein.

Begründung

Im Januar 2013 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Urteil verkündet, dass der Internetzugang für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung sei und kein Luxusgut. Wer wegen Abo-Fallen oder anderer Sondernummer über einen Rechnungsbetrag von 75,-- Euro kommt, darf heutzutage noch komplett gesperrt werden. Somit ist man doppelt bestraft. Man muss sich gegen die überhöhte Rechnung wehren, hat aber keinen Internetzugang mehr und ist telefonisch auch nicht mehr erreichbar. Dies halten wir für einen unzumutbaren Zustand, der den Betroffenen unverhältnismäßig benachteiligt bei der Klärung der Streitigkeit und der täglichen Lebensgestaltung.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-09-9028-052185Kundenschutz im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Telekommunikationsunternehmen keine
    vollständige Sperre von Telefon und Internetzugang mehr durchführen dürfen. Ledi-
    glich die Sperre ausgehender Anrufe und eine Drosselung des Internetzugangs
    während der Streitigkeit sollen noch zulässig sein.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, im Falle eines
    Zahlungsverzuges mit einem Rechnungsbetrag von über 75 Euro wegen
    „Abonnement-Fallen“ oder Sondernummern dürfe nach derzeitiger... weiter

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