L 18/117 - Einsparungen beim Finanzamt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

5 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

5 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Wochen habe ich wie in jedem Jahr meine Einkommensteuererklärung mit allen Belegen beim Finanzamt eingereicht. Trotz einer der Einkommensteuer beigefügten Erklärung, dass diese Belege nicht zurückgesendet werden müssen, habe ich nun doch einen DIN C5 Umschlag mit meinen Belegen zurückerhalten.

Ich gehe davon aus, dass jeder einkommensteuerpflichtige Bürger seine eingereichten Belege zurück erhält. Einen sinnvollen Grund hierfür kann es eigentlich nicht geben, da das elektronische Verfahren über Elster nur auf Nachfrage Unterlagen anfordert. Darüberhinaus hat jeder Bürger die Möglichkeit, sich vorher Kopien von den eingereichten Unterlagen zu machen.

Ich beantrage hiermit, dass bei Ämtern eingereichte Belege nicht mehr automatisch an den Bürger zurück gesendet werden, sondern bei den Ämtern verbleiben oder dort vernichtet werden. Ein einziger wie oben beschriebener Brief schlägt mit 1,45€ zu Buche. Neben Portokosten fallen darüberhinaus auch weitere organisatorische Aufwändungen wie z.B. das Verpacken und Verteilen an, die falls sie entfallen würden tatsächlich zu einer Entlastung der Ämter führen könnten. Auf diese Weise könnte die öffentlichen Kassen in Bremen schnell nachhaltig mehrere 100.000 € jährlich einsparen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bunke

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.03.2012
Sammlung endet: 16.04.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 13. Februar 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, de r Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/117

    Gegenstand:
    Einsparungen beim Finanzamt

    Begründung:
    Der Petent regt an, dass die Finanzämter eingereichte Belege nicht mehr automatisch an die
    Einsender zurückschicken sollten. Hierdurch ließen sich mehrere 100.000,00 Euro jährlich einsparen.
    Die Petition wird von fünf Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Finanzen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Beratung
    sein Anliegen mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung zusammengefasst w ie folgt dar:

    Das elektronische Verfahren ELSTER stellt darauf ab, die Einreichung von Belegen zu vermeiden.
    Steuerpflichtige müssen nur noch zwingend vorgeschriebene Belege einreichen. Alle anderen Belege
    sind nur auf Anforderung durch das Finanzamt vorz ulegen.

    Grundsätzlich schickt das Finanzamt alle Belege zurück, die nicht ausdrücklich zur Vorlage an das
    Finanzamt ausgestellt wurden. Zum einen stehen sie im Eigentum der Einreicher. Zum anderen
    können solche Belege auch gegenüber anderen Behörden oder im privaten Rechtsverkehr Beweis -
    oder Nachweisfunktion haben. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass die Einreicher ein
    berechtigtes Interesse an der Rücksendung der Originalbelege haben. Das Finanzamt kann auch
    nicht automatisch unterstellen, dass jeder Steuerbürger Kopien der beim Finanzamt eingereichten
    Belege anfertigt.

    Der mit der Rücksendung verbundene Verwaltungsaufwand im Finanzamt ist nicht größer als der
    Verwaltungsaufwand, der mit einer Vernichtung der Belege verbunden wäre. Außerdem müss ten die
    Papiere wegen der geltenden Aufbewahrungsbestimmungen zunächst zur Akte genommen und
    aufbewahrt werden.

    Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen kann sich der Petitionsausschuss, selbst wenn ein
    gewisses Einsparpotenzial besteht, nicht für die vom Petenten vorgeschlagene Vernichtung der
    eingereichten Belege einsetzen.

    Begründung (PDF)

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