L 19/337 - Hinterlegungen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Zuständigkeit: Justizresort Sehr geehrte Damen und Herren. Der Bremer Senat bzw die Bürgerschaft möge beschließen, dass Hinterlegungen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr aufwendig mit einem neuen Antrag ; neuem Aktenzeichen und massivem Verwaltungsaufwand bearbeitet werden müssen, nur weil es dafür eine extra Abteilung gibt. Da es einen Beschluß gibt kann die Hinterlegungssumme auch unter dem vorhandenen Aktenzeichen auf ein Gerichtskonto eingezahlt werden. Ein extra Antrag und ein weiterer " Beschluß" mit neuem Aktenzeichen kann komplett entfallen. Am Ende wurde ja schon durch einen Richter verfügt, das eben eine Hinterlegung stattfinden muss. Und so können erhebliche Aufwendungen eingespart werden und die Mitarbeiter in ohnehin zu knapp besetzten Gerichten besser eingesetzt werden Vielen dank mfG U. Janko

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 25. September 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen, der Gruppe und den
    Einzelabgeordneten zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 19/337

    Gegenstand: Hinterlegungen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses

    Begründung:
    Der Petent regt an, das Hinterlegungsrecht zu ändern. Hinterlegungen aufgrund eines
    Gerichtsbeschlusses sollten nicht mehr mit einem neuen Antrag, neuem Aktenzeichen und
    massivem Verwaltungsaufwand bearbeitet werden müssen. Die Hinterlegungssumme könne unter
    dem vorhandenen Aktenzeichen auf ein Gerichtskonto eingezahlt werden. Damit entfielen der
    gesonderte Antrag und ein weiterer Beschluss unter einem neuen Aktenzeichen.

    Der Petitionsausschuss... weiter

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