L 20/146 - Elektronische Verwaltungsdienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

12 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Meldebescheinigung "Online" beantragen können - alle anderen Bescheinigungen ebenso. Aus der Corona Krise lernen und Infektionen verhindern. CO2 einsparen durch den Postweg. Zukünftig sollen alle Papiere, für die ein persönliches Erscheinen nicht zwingend notwendig ist, über das Internetz zu beantragen sein. Es ist ein unlogisch, dass man einen Auszug aus dem Melderegister online bestellen kann, eine Meldebescheinigung jedoch nicht. In den meisten deutschen Städten ist eine "Online Bestellung / Beantragung" bereits möglich. Wir fordern hiermit die Einführung der Online Anträge für alle Bescheinigungen mit automatischem Versand an die Meldeadresse. (Sofern ein persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich ist.)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.04.2020
Sammlung endet: 29.05.2020
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 9 vom 3. Juli 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L 20/146

    Gegenstand: Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

    Begründung:
    Der Petent regt an, künftig für alle Verwaltungsdienstleistungen, die ein persönliches Erscheinen
    nicht zwingend voraussetzen, Onlineanträge über das Internet vorzusehen. In den meisten
    deutschen Städten sei eine Online-Beantragung bereits möglich. Die Petition wird von zwölf
    Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Senators für Inneres und des
    Senators für Finanzen eingeholt. Darüber hinaus hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
    das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten. Die Einführung von Onlinediensten
    für Bürger- und Unternehmensleistungen ist ein wichtiger Baustein zu einer modernen und
    effizienten Dienstleistungserbringung durch die Verwaltung.

    Das Onlinezugangsgesetz gibt vor, dass ab 31. Dezember 2022 alle Verwaltungsleistungen
    elektronisch für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen anzubieten sind. Die Umsetzung
    dieses Gesetzes erfolgt in einem bundesweit arbeitsteiligen Prozess, der von einem bundesweit
    agierenden IT-Planungsrat gesteuert wird. Deshalb ergeben sich in den einzelnen Bundes-, Landes-
    und Kommunalbehörden je nach thematischer Schwerpunktsetzung auch unterschiedliche
    Prioritäten und Geschwindigkeiten bei der Bereitstellung vergleichbarer Online-Dienste. In der
    Freien Hansestadt Bremen lag der Schwerpunkt zunächst vornehmlich in den Themenfeldern
    Familie und Kind sowie Unternehmensleistungen. So wird in Bremen das Projekt ELFE - Einfach
    Leistungen Für Eltern - entwickelt, dessen Ziel die Verbesserung und Digitalisierung der
    Verwaltungsprozesse rund um die Geburt eines Kindes ist. Verwaltungsleistungen aus dem Bereich
    der Bürgerdienste werden nach und nach realisiert. Ein Beispiel dafür ist die internetbasierte Kfz-
    Zulassung. Hier ist insbesondere die Nutzung eines Onlinebezahl-Verfahrens erwähnenswert.

    Wann die vom Petenten ausdrücklich genannte Online-Beantragung einer Meldebescheinigung
    umgesetzt wird, lässt sich aktuell noch nicht sagen. Im Zuge der Umsetzung des
    Onlinezugangsgesetzes steht eine Vielzahl von abzuarbeitenden Aufgaben an. Deshalb wird im
    Wege der Prioritätensetzung und Terminplanung darüber zu entscheiden sein, wann Onlineanträge
    im Meldewesen realisiert werden.

    Begründung (PDF)

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