Περιοχή: Βρέμη

L 20/156 - Aufhebung der Maskenpflicht

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
233 Υποστηρικτικό 233 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

233 Υποστηρικτικό 233 σε Βρέμη

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά der Bremischen Bürgerschaft.

Durch eine Mundschutzpflicht lässt sich die Infektionsrate nicht effektiv verlangsamen, stattdessen werden dadurch effektivere Maßnahmen wie Social Distancing, Abstandhalten, Handhygiene und Nies-/Hustetikette vernachlässigt. Bei falscher Benutzung sind die Masken sogar kontraproduktiv. Werden die Masken über einen längeren Zeitraum getragen (z.B. in Bus und Bahn auf dem Weg von/zur Arbeit) werden sie feucht und unbequem, man fasst sich dadurch ins Gesicht, was die Schutzwirkung minimiert. Eine Maskenpflicht impliziert, dass es das A und O zur Bekämpfung von Covid-19 wäre, aber das ist es nicht. Das A und O sind Social Distancing, Abstand halten, Handhygiene und Nies-/Hustetikette. Die Begründung des RKI, jetzt allen Menschen einen Mundschutz zu empfehlen, weil eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus u.U. erst nach einiger Zeit - wenn überhaupt - Symptome zeigt ist nicht nachvollziehbar, da dieser Umstand bereits zuvor bekannt war. Schutzmasken vermitteln eine falsche Sicherheit, die sie nicht gewährleisten. Der Zeitpunkt der Einführung parallel zu zahlreichen Lockerungen verstärkt diesen Eindruck, weil es so aussieht, dass die Bedeckung von Nase und Mund ausgleichen könnte, dass die Menschen jetzt wieder etwas mehr soziale Kontakte haben können, was aber nicht der Fall ist. Zuguterletzt soll erwähnt werden, dass die Reduzierung der Fallzahlen seit Anfang/Mitte März ohne Maskenpflicht funktioniert hat. Aus den zuvor genannten Gründen sollte die Verpflichtung zur Bedeckung von Mund und Nase im Einzelhandel und ÖPNV aufgehoben werden.

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Νέα

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 14 vom 4. Dezember 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/156

    Gegenstand: Aufhebung der Maskenpflicht

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Maskenpflicht aufzuheben. Zur Begründung trägt er im Wesentlichen vor,
    eine Mundschutzpflicht verlangsame die Infektionsrate nicht effektiv. Stattdessen würden effektivere
    Maßnahmen wie Abstand halten, Handhygiene und Nies-/Hustenetikette vernachlässigt, weil sich
    die Menschen durch die Maske sicher fühlten. Bei falscher Nutzung seien Masken sogar
    kontraproduktiv. Die Petition wird von 233 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern... παρακάτω

Συζήτηση

Einiges Ziel der Maskenpflicht: Ablenkung von wirklich wichtigen Themen. Deindustrialiserung Deutschlands. Den Bürger mit weiteren, hohen Abgaben für nichts belasten. Insofern ist diese Maskenpflicht rein politisch motiviert. Mit der aktuellen Covit-Grippe nichts zu tun.

Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.

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