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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Die Bremer Bürgerschaft möge beschließen, den Kostenfestsetzungsbescheid eines Verfahrens in jedem Fall vor Beginn der Verjährung anzufertigen und fristgerecht zuzusenden, insbesondere soll ein entsprechender Zeitraum von wenigstens 4 Wochen für eine Weiterverfolgung durch den Empfänger gewährleistet werden. (Landgericht Bremen 1 O 1320/17)
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
18.12.2019
Vetoomus päättyy:
29.01.2020
Alueella:
Bremen
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
ajankohtana 3.7.2020Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 8 vom 5. Juni 2020
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe Nr.: L 20/58
Gegenstand: Zusendung von Kostenfestsetzungsbescheiden vor Verjährungseintritt
Begründung:
Der Petent begehrt, das die Gerichte der Freien Hansestadt Bremen Kostenfestsetzungsverfahren
so gestalten, dass ein Kostenfestsetzungsbescheid vor Ablauf der Verjährungsfrist des
prozessualen Kostenerstattungsanspruchs erstellt und an die Verfahrensbeteiligten übermittelt wird.
Seinem Begehren liegt ein zivilrechtliches Klageverfahren zugrunde, bei dem es auf Seiten des
zuständigen Gerichts zu erheblichen... enemmän
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