Regiji: Bremen

L 20/75 - Einhaltung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts bei Klassenkonferenzen (Informationspolitik)

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 2 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

2 2 v Bremen

Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2019
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija der Bremischen Bürgerschaft .

Die Bremer Bürgerschaft möge beschließen, dass in der Informationspolitik der Schulen auf die Gerichtsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen wird. In den Klassenkonferenzen müssen die Eltern der Verschwiegenheitsforderung der Schulleitung zustimmen. Viele Eltern nehmen das als eine Art rechtliche Vorschrift wahr, die allerdings keinen Bestand mehr hat: Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Fällen eindeutig entschieden, dass eine anonymisierte Veröffentlichung selbstverständlich möglich ist. Vorfälle, die in der sozialen Ethik grenzgängig sind, sollten auch daher öffentlich mit der Nennung der Schule diskutiert werden; die entsprechenden Vereinbarungen sollten diese Klarstellung in Zukunft beinhalten.

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novice

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 11 vom 25. September 2020

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/75

    Gegenstand: Einhaltung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes bei
    Klassenkonferenzen

    Begründung:
    Der Petent fordert, die Informationspolitik der Schulen in Hinblick auf die Vertraulichkeit von
    Klassenkonferenzen zu ändern. In den Konferenzen müssten die Eltern einer
    Verschwiegenheitsforderung der Schulleitung zustimmen. Dies könne rechtlich keinen Bestand
    haben, vielmehr sei eine anonymisierte Veröffentlichung selbstverständlich möglich. Der Petent
    beruft sich dabei auf eine nicht... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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