L20-426 Verbesserungen für Medizinische Fachangestellte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

42 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

42 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Vorbemerkung: Seit Jahren wird in der Öffentlichkeit die Wichtigkeit des Medizin-, Pflege- und Gesundheitssektors und somit auch der in diesem Bereich Beschäftigten von allen Seiten hervorgehoben. Dies gilt um so mehr seit Beginn der Corona-Pandemie. Mit einzelnen Maßnahmen, wie mit dem sog. Corona-Bonus, wurde die Leistung des Pflege- sowie des medizinischen Assistenzpersonals in einigen Bereichen honoriert. Von Seiten der Politik nicht berücksichtigt wurden Medizinische Fachangestellte in den Praxen niedergelassener Ärzte, obwohl diese in ähnlicher Weise bei gleichbleibendem Patient:innenaufkommen und mindestens gleichbleibender, wenn nicht sogar erhöhter Arbeitsbelastung, einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Wenngleich sicherlich einzelne niedergelassene Ärzte den bei Ihnen angestellten Medizinischen Fachangestellten derartige Boni zukommen lassen haben, ist das Gros der Medizinischen Fachangestellten leer ausgegangen. Zudem sind Medizinische Fachangestellte nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt mit verbalen und tätlichen Attacken von Seiten von Patienten konfrontiert, was die Arbeitsbelastung immens erhöht und den Beruf zusätzlich unattraktiv macht. Die Unattraktivität des Berufs Medizinische Fachangestellte ist jedoch nur in kleinen Teilen der Corona-Pandemie geschuldet. Mehrheitlich sind insbesondere in Vollzeit beschäftigte Medizinische Fachangestellte mit familien- und freizeitfeindlichen Arbeitszeiten, schlechter Bezahlung und einem geringen Urlaubsanspruch konfrontiert. So beträgt der Stundenlohn gemäß des zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe geschlossenen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, welcher auf der Internetpräsenz der Ärztekammer Bremen einsehbar ist, in Tätigkeitsgruppe 1 bei Erfahrungsstufe 1 derzeit 12,51 Euro. Der Urlaubsanspruch beträgt 28 Arbeitstage, die Arbeitszeit 38,5 Stunden pro Woche. Jedoch wenden die niedergelassenen Ärzte jenen Tarifvertrag zunehmend nicht an, sodass Medizinische Fachangestellte in großem Maße Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, die erheblich schlechter sind. Die Unattraktivität des Berufs Medizinische Fachangestellte schlägt sich in einem akuten Fachkräftemangel nieder, den auch die niedergelassenen Ärzte feststellen und beklagen, wobei sie selbst es sind, die diesen Mangel mit dem Unterlaufen des Tarifvertrags befeuern. Die Argumentation der niedergelassenen Ärzte, gemäß welcher sie selbst beim Konkurrieren um Fachkräfte mit Kliniken aufgrund der dortig hohen Bezahlung nicht mithalten können, trifft nur bedingt zu. Denn zum einen ist die Anzahl der dort tätigen Medizinischen Fachangestellten im Gegensatz zu den Pflegekräften quantitativ zu vernachlässigen. Einschränkend ist zu sagen, dass es sicherlich gerade in strukturschwachen Stadtteilen Hausarztpraxen gibt, für die eine höhere Bezahlung schwierig ist, für Facharztpraxen gilt dies jedoch in den wenigsten Fällen. Dort wird exzellent verdient. Unterm Strich führt der vorstehend beschriebene Zustand dazu, dass 1. qualifiziertes Personal dem Beruf Medizinische Fachangestellte den Rücken kehrt, da mittlerweile viele Jobs, in denen keine Berufsausbildung nötig ist, besser bezahlt werden und besser mit Familie und Freizeit vereinbar sind, sodass der Fachkräftemangel die medizinische Versorgungssicherheit gefährdet. 2. die noch in dem Beruf Medizinische Fachangestellte verbleibenden Beschäftigten schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt mit der Folge der Armutsgefährdung. 3. nicht geeignete Personen den Beruf erlernen, wodurch die medizinische Versorgungsqualität in Gefahr ist. Mein Begehr: Vor dem Hintergrund steigender Mieten und Lebenshaltungskosten und der daraus resultierenden steigenden Armutsgefährdung, vor dem Hintergrund des Ziels, auskömmliche Renten zu erzielen, sowie vor dem Hintergrund der Gender-Gerechtigkeit - der Beruf Medizinische:r Fachangestellte:r wird überwiegend von Frauen ausgeübt - und vor dem Hintergrund der beschriebenen Gefahr für die medizinische Versorgungssicherheit und -qualität bitte ich die Bremische Bürgerschaft darum, a) den Senat zu beauftragen, sich bei den niedergelassenen Ärzten bzw. bei der Ärztekammer Bremen und ggf. bei der Kassenärztlichen Vereinigung für die Zahlung eines Corona-Bonus einzusetzen sowie sich beim Bund für eine Corona-bedingte Steuerbegünstigung des Lohns für Medizinische Fachangestellte einzusetzen und b) den Senat zu beauftragen, den zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe geschlossenen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen im Lande Bremen für allgemeinverbindlich zu erklären.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.11.2021
Sammlung endet: 11.01.2022
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 30 vom 1. Juli 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen
    Bundestages zuzuleiten:

    Eingabe-Nr.: L 20-426

    Petitum: Verbesserungen für Medizinische Fachangestellte

    Begründung:
    Der Petent schildert die Arbeitssituation und die schlechten Verdienstmöglichkeiten Medizinischer
    Fachangestellter in privaten Arztpraxen. Für sie seien bislang keine Corona-Boni vorgesehen,
    obwohl sie in ähnlicher Weise wie das Pflegepersonal einer erhöhten Arbeitsbelastung durch die
    Corona Pandemie ausgesetzt gewesen seien. Deshalb regt der Petent an, dass das Land Bremen
    sich bei den niedergelassenen Ärzten sowie der Ärztekammer Bremen und gegebenenfalls der
    kassenärztlichen Vereinigung für die Gewährung eines Corona-Bonus für Medizinische
    Fachangestellte und zusätzlich beim Bund für eine coronabedingte Steuerbegünstigung des Gehalts
    für Medizinische Fachangestellte einsetzen möge. Außerdem möchte der Patent erreichen, dass der
    Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte im Land Bremen für allgemeinverbindlich
    erklärt wird. Die Petition wird von 42 Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit,
    sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss begrüßt die Gewährung eines Corona-Bonus für Medizinische
    Fachangestellte ausdrücklich. Eine Entscheidung in dieser Frage kann jedoch nicht auf
    Landesebene getroffen werden. Vielmehr ist eine Beschlussfassung auf Bundesebene erforderlich.

    Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte ist ein bundesweit geltender Tarifvertrag, der
    zwischen den Mitgliedern der vertragschließenden Parteien unmittelbar und zwingend Anwendung
    findet. Ziel des Tarifvertrages war eine Angleichung der Gehälter der medizinischen
    Fachangestellten in Arztpraxen zu den Gehältern in den Krankenhäusern.

    Da es sich um einen bundesweit geltenden Tarifvertrag handelt, ist für das Verfahren zur
    Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages das Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales zuständig. Für ein Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist gemäß § 5 Abs. 1
    Tarifvertragsgesetz ein gemeinsamer Antrag der Tarifvertragsparteien notwendig.

    Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen hatte hierzu im letzten Jahr eine
    Initiative zur Gesetzesänderung im Bundesrat eingebracht, um die
    Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen zu erleichtern. Dieser Antrag wurde im
    Bundesrat allerdings abgelehnt.

    Vor diesem Hintergrund regt der Petitionsausschuss an, die Petition dem Petitionsausschuss des
    Deutschen Bundestages zuzuleiten.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

Stundenlohn Anfänger lt. Tarif: 13,22 .In höchster Stufe ab 29.Berufsjahr 26,55. Entspricht im Jahr 26484 bis 53208.(letzteres entspricht dem Einstiegsgehalt eines Mediziners nach 6 Jahren Studium) Ohne Überstunden/Zuschläge/Weihnachtsgeld/betriebl. Altersversorgung oder VWL. Ihren Chef kosten Sie aber x Faktor 1,25. Praxis mit 3 Helferinnen: um 150.000 Lohnkosten/Jahr. Und das muss man erst mal reinverdienen...

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