Ladenöffnung an Adventssonntagen für Inhabergeführten Einzelhandel

Petition richtet sich an:
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

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Petition richtet sich an: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

Seit 2007 ist in Baden-Württemberg das Gesetz über die Ladenöffnung in Kraft.
Daraus geht explizit hervor, dass Ladenöffnungen an Adventssonntagen nicht zulässig sind.

An vielen Adventswochenenden finden in kleinen und großen Orten bundesweit Weihnachtsmärkte statt. Vorallem für kleine, oft historische Innenstädte ist das eine große Chance Menschen aus der näheren und weiteren Region auf sich aufmerksam zu machen. Für die wenigen verbliebenen inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte ist das häufig eine der wenigen Möglichkeiten im Jahr Laufkundschaft in den Laden zu ziehen. Eine verschlossene Ladentür wirkt wie Desinteresse und ich wirtschaftlich und werbetechnisch verheerend.

Als Einzelhändler im direkten Marktgeschehen fordern wir eine Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung bzgl. einer generellen Möglichkeit der Ladenöffnung im Zusammenhang mit Märkten und Festen im direkten Umfeld des Geschäftes konkret an Adventssonntagen.

Begründung

Der Onlinehandel nimmt immer weiter zu und unsere Innenstädte verwaisen zusehens, die Laufkundschaft schwindet. Für eine lebendige Altstadt sind Geschäfte mit Schaufenstern zum flanieren und fachkundiger Beratung vor Ort unabdingbar. Gerade in Zeiten von sozialer Isolation durch das Internet sind Orte der Begegnung besonders wichtig.
Viele Gemeinden versuchen dem mit Veranstaltungen, Festen und Märkten entgegenzuwirken und stoßen damit auf großes Interesse in der Bevölkerung.
Hier ist es nun nötig den Inhabergeführten Einzelhandel nicht aussen vor zu lassen, sondern den Läden im direkten Marktgeschehen die Möglichkeit zu geben auch an Sonntagen vorallem an Adventssonntagen im Zusammenhang mit genannten Veranstaltungen Ihre Türen zu öffnen.
Eine verschlossene Ladentür inmitten von Marktständen, läßt sich in Zeiten von 24h online shopping nur noch schwer rechtfertigen.

aktueller Gesetzestext zur Ladenöffnung für Baden-Württemberg: https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2026_L%C3%96G_BW.pdf

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Buchhandlung am Markt, Engen, Engen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2026
Sammlung endet: 21.04.2027
Region: Baden-Württemberg
Kategorie: Wirtschaft

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Warum Menschen unterschreiben

Es geht um die Sichtbarkeit des inhabergeführten Einzelhandels, den Ort für Begegnung und Kommunikation als Gegensatz zur profitorientierten und ausbeuterischen Geschäftspolik der Online-Riesen!

Sichtbarkeit kleiner inhabergeführter Läden ist sehr wichtig, damit die Innenstädte dieser Orte lebendig bleiben. Gerade im Advent, wenn viele Menschen auf Weihnachtsmärkten sind, wären geöffnete Läden dafür ein starkes Zeichen.

Schiefersteins Buchhandlung kann ganz schnell auch davon betroffen sein.

Ladenbesitzer sollten öffnen dürfen, wann immer sie wollen - wenn sie selber im Laden sind

Damit der Einzelhandel überleben kann.

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