Região: Alemanha

Lärmschutz - Forderung eines bundesweiten Verbots von Laubbläsern, -saugern und -pustern in Innenstädten

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
204 Apoiador 204 em Alemanha

A petição não foi aceite.

204 Apoiador 204 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… Laubbläser in Innenstädten bundesweit zu verbieten.

Razões

Laubbläser stellen eine Lärm- und eine Umweltbelastung dar.Daher sollten diese Geräte sowohl unter Gesundheitsschutz- als auch Umweltschutzgesichtspunkten abgeschafft werden.Lärm macht krank, diese Tatsache ist hinreichend erforscht.Die Geräte sind meist benzinbetrieben und verleiten die Nutzer schon bei geringen Laubaufkommen die Geräte zu benutzen, anstatt ein Besen in die Hand zu nehmen. Das verschmutzt die Luft, die in vielen deutschen Innenstädten trotz Umweltzonen schon stark belastet ist.Das Verbot schützt nicht nur Gesundheit und Umwelt, vielmehr fördert die Nutzung von Besen auch noch die Gesundheit. So ensteht eine Win-Win-Situation.

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Novidades

  • Pet 2-18-18-2705-009700

    Lärmschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Die Petition fordert, die Inbetriebnahme von Laubbläsern angesichts der hiermit
    einhergehenden Umweltbelastungen und Lärmbelästigungen der Nachbarschaft
    insbesondere im Innenstadtbereich zu verbieten.
    Die Eingabe führt aus, dass die Nutzer der zumeist benzinbetriebenen Geräte
    verleitet würden, bereits bei geringem Laubaufkommen die elektrischen Geräte zu
    verwenden. Dieses führe insbesondere im Innenstadtbereich zu einem erheblichen
    Lärmaufkommen. Zudem sei die... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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