Peticija adresuota:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bund und Länder mögen keine FFP2-Maskenpflicht beschließen!
Priežastis
FFP2-Masken erschweren nachweislich das Atmen, belasten Herz, Kreislauf und Lungen.
Der Hersteller gibt daher eine maximale Tragedauer von 75 Minuten an. Danach müssen 30 Minuten Pause zum Durchatmen sein. Diese Schutzvorgabe ist u.a. bei Reisen in Fernzügen nicht realisierbar. Aber auch Lebensmittel einkaufen oder ein Arztbesuch kann mit Hin- und Rückfahrt in Bus oder Straßenbahn deutlich länger als 75 min. dauern.
Experten der Unfallkasse Nord halten es sogar für Gesunde „in der Regel“ für gerade noch tolerabel, FFP2-Masken bis maximal 30 Minuten pro Tag zu tragen. „Aber vorgeschä̈digte Personen sind durch die Masken gesundheitlich gefährdet“.
Eine generelle Tragepflicht in ÖPNV und Geschäften oder gar am Arbeitsplatz würde damit die Gesundheit von vielen Millionen Menschen grob fahrlässig gefährden. Denn allein als lungenkrank gelten hierzulande 8 Millionen Menschen (Stand 2004) und im Jahr 2017 gab es über 1,71 Millionen Krankenhauseinweisungen aufgrund von Herzerkrankungen in Deutschland. Dies ist natürlich nur die Spitze des Eisberges.
Medizinisches Personal, das während der Arbeit FFP2-Masken tragen muss, hat (bisher) ein Recht darauf, vorab arbeitsmedizinisch untersucht zu werden. So wird festgestellt, ob der erhöhte Atemwiderstand durch die Maske individuell vertragen wird, teilt das Robert-Koch-Institut (RKI) in einer allgemein zugänglichen Information mit.
Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis (also Entzündungen im Gesicht) aufgetreten, so das RKI weiter.
Das RKI warnt zudem, dass es keine Untersuchungen gibt, wie sich FFP2-Masken auf die Gesundheit von Laien und speziell von vorerkrankten Personen oder Kindern langfristig auswirken. Ausserdem sieht das RKI keinen erwiesenen Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz für Laien, was den Eigenschutz vor dem Corona-Virus betrifft. Dies liegt unter anderem daran, dass die Maske dicht anliegend getragen werden muss.
Schlussfolgrung des RKI: „Die Anwendung durch Laien (...) sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden (...).“ Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) empfiehlt daher FFP2-Masken laut RKI ausdrücklich nicht zur privaten Nutzung.
Neben den gesundheitlichen Gefahren sind die Kosten, das Müllproblem und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu bedenken. Viele können sich, selbst wenn sie wollten, diese Einwegmasken für 2 bis 5 Euro pro Stück schlicht nicht leisten. Werden sie aus Kosten- oder Umweltschutzgründen mehrfach verwendet, steigen die gesundheitlichen Risiken weiter dramatisch an. Gleichzeitig nimmt die Schutzwirkung vor Viren bis hin zur völligen Nutzlosigkeit ab, weil die Masken durchfeuchten.
Fazit: Kein FFP2-Maskenzwang! Das wäre absolut unverantwortlich, ungesund und kontraproduktiv!
Quellen:
UK Nord:
https://www.uk-nord.de/main/praevention-und-arbeitsschutz/sicher-und-gesund-mit-corona/sicherheit-und-gesundheit-mit-corona/fragen-zur-schutzausruestung-psa-/-mns/frage-3/
RKI:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
Ärztezeitung:
https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Acht-Millionen-Lungenkranke-in-Deutschland-321891.html
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100980/Immer-mehr-Patienten-mit-Herzerkrankungen-in-Deutschland