Lebens- und Genussmittel - Kennzeichnung des Schärfegrades eines Produktes nach der "Scolville-Skala"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

253 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

253 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass auf Produkten welche als "scharf" angeworben werden eine Kennzeichung des Schärfegrades nach einer einheitlichen Skala angebracht werden soll oder muss. Eine geeignete Skala dafür wäre z.B. die Scoville-Skala.

Begründung

Die Schärfe im Einzelhandel erhältlicher Saucen, welche als scharf angeworben werden, lassen sich vor dem Kauf nicht einschätzen, weshalb es (nach meiner Erfahrung) häufig zu Fehlkäufen kommt, und die Sauce bei weitem nicht die Erwartungen trifft. Häufig sind diese zwar mit einer Schärfeskala gekennzeichnet, diese ist jedoch meist, in Beziehung zu Produkten anderer Hersteller, nicht einheitlich. Dadurch sind diese Schärfeskalen auch nicht aussagekräftig. Eine einheitlcihe Kennzeichnung des Schärfegraades der Produkte, z.B. durch die Scoville-Skala würde dafür sorgen, dass sich die Produkte untereinander vergleichen lassen, und somit auch ein Bewusstsein entsteht, welche Werte auf der Schärfeskala dem Gewünschten entsprechen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.07.2012
Sammlung endet: 24.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-2128-040055Lebens- und Genussmittel
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung,
    Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
    Begründung
    Der Petent möchte eine Kennzeichnung des Schärfegrades eines Produktes nach
    der Scoville-Skala erreichen.
    Er führt aus, dass sich die Schärfe vieler Produkte nicht einschätzen lasse, auch
    wenn das Produkt als scharf bezeichnet werde. Selbst wenn das Produkt mit einer
    Schärfeskala gekennzeichnet sei, sei dies nicht aussagefähig, da die von
    verschiedenen Herstellern verwendeten Schärfeskalen nicht einheitlich seien. Eine
    Kennzeichnung nach der Scoville-Skala würde die Vergleichbarkeit der Produkte
    ermöglichen.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 253 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
    Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
    dargestellte Ergebnis:
    Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
    vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
    ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten und ab dem 13. Dezember 2014
    verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Die obligatorische
    Nährwertkennzeichnung ist ab dem 13. Dezember 2016 anzuwenden. Bei den
    Verhandlungen wurde von keiner Seite ein Erfordernis der Kennzeichnung von
    Schärfegraden bei Lebensmitteln eingebracht. Auch andere gesetzliche Regelungen
    wie z.B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) sehen eine

    Kennzeichnung der Schärfe von Lebensmitteln, wie vom Petenten angestrebt, nicht
    vor.
    Das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist in der EU weitgehend
    harmonisiert. Eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen Kennzeichnung des
    Schärfegrades von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht zu erwarten. Das
    Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
    hat zudem darauf aufmerksam gemacht, dass eine Bezugnahme auf die Scoville-
    Skala nur bedingt zur Vergleichbarkeit von Erzeugnissen beiträgt. Die Skala stellt auf
    den Gehalt von Capsaicin bzw. Capsaincinoiden ab. Beruht die Schärfe von
    Lebensmitteln dagegen auf anderen Inhaltsstoffen, wie z.B. Senfölen, ist die
    Einstufung nach der genannten Skala nicht aussagekräftig. Ergänzend weist der
    Petitionsausschuss darauf hin, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf
    europäischer Ebene aus Gründen der Lebenssicherheit für Grenzwerte in Bezug auf
    den Capsaincingehalt in Lebensmitteln einsetzt.
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine freiwillige Kennzeichnung durch die
    Hersteller eine hilfreiche zusätzliche Information für Verbraucherinnen und
    Verbraucher darstellt. Das BMELV hat mitgeteilt, dass es gegenüber der
    Lebensmittelwirtschaft eine derartige freiwillige Kennzeichnung durch die Industrie
    bzw. den Handel ansprechen wird. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die
    Petition der Bundesregierung – dem BMELV – als Material zu überweisen.Begründung (pdf)

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243 Unterschriften
112 Tage verbleibend

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