Lebens- und Genussmittel - Kennzeichnung des Schärfegrades eines Produktes nach der "Scolville-Skala"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
253 Unterstützende 253 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

253 Unterstützende 253 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:15

Pet 3-17-10-2128-040055Lebens- und Genussmittel
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte eine Kennzeichnung des Schärfegrades eines Produktes nach
der Scoville-Skala erreichen.
Er führt aus, dass sich die Schärfe vieler Produkte nicht einschätzen lasse, auch
wenn das Produkt als scharf bezeichnet werde. Selbst wenn das Produkt mit einer
Schärfeskala gekennzeichnet sei, sei dies nicht aussagefähig, da die von
verschiedenen Herstellern verwendeten Schärfeskalen nicht einheitlich seien. Eine
Kennzeichnung nach der Scoville-Skala würde die Vergleichbarkeit der Produkte
ermöglichen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 253 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu dem
Anliegen Stellung zu nehmen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel
ist am 12. Dezember 2011 in Kraft getreten und ab dem 13. Dezember 2014
verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Die obligatorische
Nährwertkennzeichnung ist ab dem 13. Dezember 2016 anzuwenden. Bei den
Verhandlungen wurde von keiner Seite ein Erfordernis der Kennzeichnung von
Schärfegraden bei Lebensmitteln eingebracht. Auch andere gesetzliche Regelungen
wie z.B. die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) sehen eine

Kennzeichnung der Schärfe von Lebensmitteln, wie vom Petenten angestrebt, nicht
vor.
Das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist in der EU weitgehend
harmonisiert. Eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen Kennzeichnung des
Schärfegrades von Lebensmitteln ist gegenwärtig nicht zu erwarten. Das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
hat zudem darauf aufmerksam gemacht, dass eine Bezugnahme auf die Scoville-
Skala nur bedingt zur Vergleichbarkeit von Erzeugnissen beiträgt. Die Skala stellt auf
den Gehalt von Capsaicin bzw. Capsaincinoiden ab. Beruht die Schärfe von
Lebensmitteln dagegen auf anderen Inhaltsstoffen, wie z.B. Senfölen, ist die
Einstufung nach der genannten Skala nicht aussagekräftig. Ergänzend weist der
Petitionsausschuss darauf hin, dass sich die Bundesrepublik Deutschland auf
europäischer Ebene aus Gründen der Lebenssicherheit für Grenzwerte in Bezug auf
den Capsaincingehalt in Lebensmitteln einsetzt.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine freiwillige Kennzeichnung durch die
Hersteller eine hilfreiche zusätzliche Information für Verbraucherinnen und
Verbraucher darstellt. Das BMELV hat mitgeteilt, dass es gegenüber der
Lebensmittelwirtschaft eine derartige freiwillige Kennzeichnung durch die Industrie
bzw. den Handel ansprechen wird. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die
Petition der Bundesregierung – dem BMELV – als Material zu überweisen.Begründung (pdf)


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