Regione: Vokietija
Sveikata

Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Peticija adresuota
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
16 498 Palaikantis

Rinkimas baigtas

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  1. Pradėta rugpjūčio 2022
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  3. Parengti pateikimą
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Priežastis

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf

Dėkojame už palaikymą, DGHS e. V. iš Berlin
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žinios

diskusijos

Ich führe ein selbstbestimmtes Leben und möchte auch selbstbestimmt sterben.

Es kann in der Gesellschaft eine Haltung entstehen, sich,wenn man sich selbst nicht mehr versorgen kann, kein „lebenswertes“ Leben führt, dann doch den Wunsch haben sollte, "ein Sterben in Würde" zu bekommen. Die unausgesprochene Erwartung wäre nicht "illegal" und nicht "beweisbar" – wäre es ein selbstbestimmtes Ende? Legalisierung verändert Haltung, Erwartungshaltung - wir sind Menschen - und mit Macht, wissen wir oft nicht gut umzugehen, wie die Geschichte immer wieder zeigt.

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