156 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nicht auf Arbeitslosengeld-II-Leistungen angerechnet werden.
Raison
In meinem Weiterbewilligungsantrag zu Hartz IV steht unter 3.1............nebenberufliche gemeinnützliche Tätigkeit für die (steuerfreie) Aufwandsentschädigung gezahlt wird. 1 Legen Sie in diesem Zusammenhang entstehende Aufwendungen vor.Erstens ist dies nicht aus Datenschutzgründen erlaubt und vieles (siehe oben) kann man nicht abrechnen. Darum möchte ein Gesetz geschaffen werden, dass wir ehrenamtlichen Betreuer unsere Aufwandsentschädigung nicht, weil wir Hartz-IV-Empfänger sind, abgeben müssen. Bisher leider praktiziert.Oft müssen sich Gerichte damit befassen und die Interpretation des Problemes ist verschieden. Ein eindeutiges Gesetz muss bitte baldigst beschlossen werden.Die Arbeit all der ehrenamtlichen Betreuer mit den 399 € einmalig in einem Jahr sollte wenigstens etwas entlohnt werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
07/12/2015
Fin de la pétition:
08/02/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-11-8150-028145
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche
Betreuer nicht auf Arbeitslosengeld II - Leistungen angerechnet werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, ehrenamtliche Betreuer leisteten
gute Arbeit. Nach genauer Prüfung erhielten sie nach einem Betreuungsjahr 399 Euro
für alle Aufwendungen wie beispielsweise Besuche, Briefe oder Behördengänge. Die
Aufwandsentschädigung sei steuerfrei, werde aber... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.