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Leistungen nach dem Zivildienstgesetz - Erhöhung des Soldes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2006
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Petent möchte, dass der Sold für Zivildienstleistende erhöht wird. Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.1999 statt, seit dem gabe es keine Erhöhung mehr. In dieser Zeit sind aber die Lebenshaltungskosten rasant gestiegen ohne den Zivildienstleistenden mehr Sold zu gestehen. Das muss geändert werden.Begründung:Seit der letzten Solderhöhung zum 1.1.1999 sind die Preise für Friseurbesuche, Zeitschriften, Kino, Theater, Körperpflegemittel, Kosten im öffentlichen Nahverkehr, Dinge des täglichen Bedarfs und Kulturgüter teurer geworden. Das weiß jeder.Nur der Sold für Zivildienstleistende/ Grundwehrdienstleistende wurde seit dem nicht erhöht. Nicht mal zur Euroumstellung wurden die Beträge großzügig gerundet, es wurde alles eins zu eins korrekt umgerechnet. Das ist nicht akzeptabel. Sold in der Soldgruppe I bedeutet einen Tagessatz von 7,41 ?, in der Soldgruppe II sind es 8,18 ? und in der Soldgruppe III 8,95 ? pro Tag. Die Kosten sind aber längt höher als die Vergütung für Zivis. Wir leisten einen ganz erheblichen Beitrag zum Wohlergehen unseres Sozialstaates und werden systematisch unterbezahlt. Nicht mal eine Solderhöhung auf niedrigem Niveau ist geschehen. Dabei leisten wir hervorragende und wichtige Arbeit. Bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2.5% in den letzten sieben Jahren entspricht das einem Reallohnverlust von 17.5%!Es ist ungerecht wenn fast alle Berufsgruppe in dieser Zeit seit 1999 eine Erhöhung ihrer Bezüge erleben konnten, nur Zivildienstleistende/ Grundwehrdienstleistende nicht. Das muss geändert werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.09.2006
Sammlung endet: 14.11.2006
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Enrico Konieczny Leistungen nach dem Zivildienstgesetz Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2009 abschließend beraten und
    beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen werden konn-
    te. Begründung Mit der Petition wird die Erhöhung des Soldes der Zivildienstleistenden gefordert.

    Bei dem Anliegen handelt es sich um eine öffentliche Petition, die sechs Wochen auf
    der Internetseite des Deutschen Bundestages zur Mitzeichnung und Diskussion ein-
    gestellt wurde. Während der Mitzeichnungsfrist haben 2.407 Unterzeichner die Petiti-
    on unterstützt; außerdem gab es 29 Diskussionsbeiträge.

    Der Petent begründet seine Forderung damit, dass die letzte Erhöhung des Soldes
    zum 1. Januar 1999 erfolgt sei. Er trägt vor, dass sich die Lebenshaltungskosten seit
    dieser Zeit erheblich erhöht hätten. Weder Währungsumstellung noch die jährliche
    Inflationsrate hätten beim Sold Berücksichtigung gefunden. Ein Zivildienstleistender
    erhalte einen Tagessatz zwischen 7,41 Euro und 8,95 Euro entsprechend der Sold-
    gruppe I bis III. Die Kosten für einen Zivildienstleistenden seien weit höher als sein
    Verdienst, und es sei ungerecht, dass eine wichtige Arbeit zum Wohlergehen unse-
    res Sozialstaates unterbezahlt werde.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen zwei Stellungnahmen des Bundesmi-
    nisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt. Das Er- gebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der Ausfüh-
    rungen des BMFSFJ wie folgt zusammenfassen:

    Das Zivildienstgesetz enthält keine eigenen gesetzlichen Regelungen zur Soldhöhe.
    Für Zivildienstleistende finden gemäß § 35 des Zivildienstgesetzes (ZDG) die Vor-
    schriften des Wehrsoldgesetzes entsprechend Anwendung. Eine Erhöhung des
    Wehrsoldtagessatzes wirkt sich unmittelbar auf den Sold für die Zivildienstleistenden
    aus. Der Wehrsoldtagessatz wurde rückwirkend zum 1. Januar 2008 für alle Wehr-
    soldgruppen um 2 Euro erhöht. Dementsprechend wurde auch der Sold für Zivil-
    dienstleistende rückwirkend zum 1. Januar 2008 entsprechend angepasst.

    Unabhängig hiervon weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass der Zivildienst
    aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ist, son-
    dern allein der Erfüllung einer staatsbürgerlichen Pflicht als Ersatzdienst zum Wehr-
    dienst dient. Der nach den Vorschriften des Wehrsoldgesetzes (WSG) gezahlte
    Wehrsold, der gemäß § 35 ZDG auch für Zivildienstleistende Anwendung findet, ist
    dem Grundverständnis nach kein Arbeitseinkommen, sondern hat lediglich den Cha-
    rakter eines Taschengeldes. Demzufolge ist dieser Sold auch nicht stets nach den
    allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und Einkommensentwick-
    lungen des öffentlichen Dienstes anzupassen.

    Zusätzlich zum Wehrsold erhalten Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende gemäß
    §§ 7, 9 WSG Weihnachtsgeld und Entlassungsgeld. Die im Jahr 2006 wegen Spar-
    maßnahmen für den Bundeshaushalt diskutierte Halbierung des Weihnachtsgeldes
    und der Wegfall des Entlassungsgeldes konnten zugunsten der Grundwehrdienst-
    und Zivildienstleistenden im Jahr 2006 vorerst abgewendet werden. Hingegen erfolg-
    te bei den Besoldungsempfängern bereits eine Halbierung des Weihnachtsgeldes.

    Der Petitionsausschuss weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass
    darüber hinaus Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes eines Grundwehr-
    bzw. Zivildienstleistenden durch Sachbezüge wie z.B. Unterkunft und Verpfle- gung sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch auf Basis
    anderer Rechtsgrundlagen, z. B. des Unterhaltssicherungsgesetzes, erbracht wer-
    den. Auch werden dem Zivildienstleistenden gemäß § 35 Abs. 4 ZDG entweder un-
    entgeltlich Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder eine Entschädigung für das
    Tragen eigener Kleidung im Dienst sowie für anfallende Reinigungskosten gezahlt.

    Auch ist zu berücksichtigen, dass es ebenso wie bei den freiwilligen Diensten auch
    im Zivildienst nicht nur um Anerkennung in finanziellen Formen geht, sondern der
    Zivildienst eine gesellschaftliche Anerkennung beinhaltet. Zudem kann der Dienst-
    leistende seine erworbenen Erkenntnisse und Schlüsselqualifikationen später sowohl
    privat wie beruflich nutzen. Dennoch ist der Lebensunterhalt der Zivildienstleistenden
    während dieser Zeit zu sichern.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass dem Anliegen mit der Erhöhung rückwirkend
    zum 1. Januar 1008 entsprochen werden konnte und empfiehlt, das Petitionsverfah-
    ren abzuschließen.

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