Leistungsgruppen-Grouper für Krankenhäuser stoppen - Krankenhäuser retten

Petition richtet sich an
Bundesregierung

788 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Leistungsgruppen-Grouper für Krankenhäuser stoppen
Krankenhäuser retten
Himmelkron, 31.01.2025

Die aktuelle und die neue zu wählende Bundesregierung werden aufgefordert, den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach entwickelten Leistungsgruppen-Grouper zu stoppen. Ein unkontrolliertes Kliniksterben, unabhängig vom klinischen Versorgungsbedarf, ist damit zu verhindern.

EINE MASCHINE DARF NICHT ÜBER DIE ZUKUNFT DEUTSCHER KRANKENHÄUSER ENTSCHEIDEN!

Die neue zu wählende Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in der kommenden Legislaturperiode zu stoppen und mit dem Ziel neu zu schreiben, das Kliniksterben in Deutschland wirkungsvoll zu stoppen.

Begründung

1. Mit Einsatz einer Maschine, dem Leistungsgruppen-Grouper, werden den Krankenhäuser spezifische Leistungen (hier Leistungsgruppen) nach bundeseinheitlichem Verfahren zugesprochen oder entzogen. Allgemeinkrankenhäuser ohne intensivmedizinische Behandlungen müssen komplett schließen. ES DROHEN MASSENHAFTE KLINIKSCHLIESSUNGEN UND AUSDÜNNUNGEN DER KLINISCHEN LEISTUNGEN insbesondere bei kleinen ländlichen Krankenhäusern. 1 Längere Entfernungen zu verbleibenden Krankenhäusern oder verbleibenden medizinischen Fachangeboten sowie infrastrukturelle Aspekte, insbesondere in ländlichen Regionen, spielen bei der Zuweisung keine Rolle.
2. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hebt ein 12.000-seitiges Handbuch für seinen Leistungsgruppen-Grouper hervor. 2 12.000 bedeutet ein extrem komplexes Regelwerk, das sich selbst unter Fachleuten nicht beurteilen lässt. Damit wird Bundesländern, Kommunen, Krankenhäusern, Bürgern und PatientInnen jegliche Möglichkeit entzogen, Einwände gegen die Zuordnung, bzw. den Entzug von Leistungen bis hin zur Klinikschließung zu erheben. 3
3. Eine Maschine mit technokratischem Algorithmus entscheidet über die Zukunft deutschen Krankenhäuser - DEMOKRATISCHE MITWIRKUNGEN, Z.B. BÜRGERENTSCHEIDE ODER KLAGEN, WERDEN DURCH UNDURCHSICHTIGE VERFAHREN AUSGEHEBELT.
4. Eine flächendeckende klinische Versorgung mit Allgemeinkrankenhäusern einschließlich Basisnotfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten ist akut gefährdet 4 - Bundesländer, Kommunen, Krankenhäuser, Bürger und PatientInnen werden entmündigt.
5. Es droht ein Kliniksterben mit bis zu 1/3 aller Krankenhäuser ohne Basisnotfallversorgung nach bundeseinheitlichen Richtlinien (Gemeinsamer Bundesausschuss). 5

Das Gesundheitswesen in Deutschland pervertiert zu einem Diktat softwarebetriebener Algorithmen gegenüber dem klinischen Bedarf der Bevölkerung!

Hintergrund

Wir zitieren Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach:

"Der Leistungsgruppen-Grouper des InEK ordnet alle von Krankenhäusern erbrachten stationären Behandlungsfälle den bislang definierten 65 Leistungsgruppen zu. Abhängig davon, welche Leistungsgruppen einem Krankenhaus vom zuständigen Land zugewiesen werden, bestimmt sich unter Anwendung des Leistungsgruppen-Groupers das künftige Behandlungsspektrum des Krankenhauses im Konkreten. … Die vom InEK vorgenommene konkrete Fallzuordnung lässt sich nachvollziehen aus einem 12.000 seitigen Handbuch, das zeitnah auf der Homepage des InEK veröffentlicht wird." 6

Petition im Auftrag der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
Klaus Emmerich, Egerländerweg 1, 95502 Himmelkron, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/

1 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Auswirkungsanalyse zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz [KHVVG] - Drucksache 20/11854 (Stand 17.06.2024) – Projektstudie, https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13351285099/Auswirkungsanalye+zum+Auswirkungsanalyse+Entwurf+des+%E2%80%93+KHVVG+-+Drucksache+20_11854.pdf?t=1734590890
2 Bundesministerium für Gesundheit, Lauterbach: Krankenhausreform scharf gestellt, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/lauterbach-krankenhausreform-scharf-gestellt-pm-28-1-2025.html
3 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Pressemitteilung: Aktionsgruppe beklagt explosive Bürokratie gegenüber Krankenhäusern und Entmündigung besorgter PatientInnen, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/app/download/14831238132/2025_01_29_Pressemitteilung+Aktionsgruppe+beklagt+explosive+B%C3%BCrokratie+gegen%C3%BCber+Krankenh%C3%A4usern+und+Entm%C3%BCndigung+besorgter+PatientInnen.pdf?t=1738145567
4 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Unterversorgung, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/unterversorgung/
5 Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Klinikatlas - Visualisierte Bedrohung der bayerischen Krankenhäuser - Lauterbachs Krankenhausreform, https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/klinikatlas/lauterbachs-krankenhausreform/, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Auswirkungsanalyse zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz [KHVVG] - Drucksache 20/11854 (Stand 17.06.2024) – Projektstudie,https://kliniksterben.jimdofree.com/app/download/13351285099/Auswirkungsanalye+zum+Auswirkungsanalyse+Entwurf+des+%E2%80%93+KHVVG+-+Drucksache+20_11854.pdf?t=1734590890
6 Bundesministerium für Gesundheit, Lauterbach: Krankenhausreform scharf gestellt, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/lauterbach-krankenhausreform-scharf-gestellt-pm-28-1-2025.html

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Himmelkron

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.01.2025
Sammlung endet: 30.07.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen,
    liebe Unterstützer,

    der Bundesrat hat heute, am 27 März 2026 - auch mit Zustimmung der bayerischen Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach - dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zugestimmt.

    www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1063/1063-pk.html#top-6

    Billigung im Bundesrat: Änderungen der Krankenhausreform nehmen letzte Hürde
    Das Anpassungsgesetz zur Krankenhausreform hat am 27. März 2026 den Bundesrat passiert.

    Wir haben in einer Pressemitteilung deutlich protestiert:

    schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/krankenhausreform/krankenhausreformanpassung-khag/

    - - -

    Pressemitteilung
    Zustimmung des Bundesrats zum Krankenhausreformanpassungsgesetz KHAG) leitet massives Kliniksterben ein
    Himmelkron, 27.03.2026

    Der Wortlaut der Pressemitteilung ist bei obigem Link oder in beigefügter PDF-Datei zu finden.

    Leider wird jetzt ein massives Kliniksterben eingeleitet.

    Freundliche Grüße
    Klaus Emmerich
    Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern
  • Beratung des Bundesrats zur Krankenhausreform

    Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    wie ernst meint es die bayerische Gesundheitsministerin Frau Judith Gerlach mit der flächendeckenfen klinischen Versorgung in Bayern?

    Angesichts der 3-jährigen Ausnahmegenehmigungen der Bundesländer für Leistungsgruppen nach fem geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nur im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen droht ein massives Kliniksterben in Flächenländern. Bayern ist unmittelbar betroffen.

    Die Flächenländer Mecklemburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind im Gesundheitsausschuss des Bundesrats gescheitert, über den Vermittlungsausschuss eine autonome Entscheidung der Länder bei Ausnahmegenehmigungen durchzusetzen. Bayern hat sich diesem Antrag NICHT angeschlossen. WARUM?

    In einer Pressemitteilung protestierten wir gegen die Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Wir forderten wir den Bundesrat auf, am 27. März trotzdem den Vermittlungsausschuss anzurufen.

    Die Pressemitteilung liegt als PDF bei.

    Ein erster Online-Bericht dazu ist zu finden unter:

    www.medconweb.de/blog/finanzierung/widerstand-gegen-krankenhausreform-aktionsgruppe-fordert-bayerisches-veto-im-bundesrat/

    Die Petitionsleitung
    Klaus Emmerich
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz im Bundestag beschlossen

    Liebe Unterstützerinnen,
    Liebe Unterstützer,

    leider aber erwartungsgemäß wurde die überarbeitete Krankenhausreform (KHAG) im Bundestag verabschiedet. Proteste halfen nicht :

    www.br.de/nachrichten/meldung/bundestag-entscheidet-ueber-aenderungen-an-der-krankenhausreform,3007b162e
    ...

    Nun gibt es eine neue Entwicklung zu den Sektorenübergreifenden Versorungseinrichtungen, die laut KHAG kleine ländliche Krankenhäuser ablösen sollen und werden:

    www.medconweb.de/blog/finanzierung/rahmenvereinbarung-fuer-sektorenuebergreifende-versorgungseinrichtungen/

    das KHAG hat viele Fragestellungen für Sektorenübergreifende Versorungseinrichtungen offen gelassen und an die Selbstverwaltung delegiert. Hier haben die DKG und der Spiitzenverband der GKV parallel gearbeitet. Konktet: STRUKTURELL (NICHT ÖKONOMISCH!) besteht jetzt Planungssicherheit. Ich zitiere aus Zusammenfassung und dem Originaldokument:

    ...

    ÜBERSICHT

    Das Modell ist insbesondere für Regionen relevant, in denen klassische Krankenhausstrukturen aufgrund geringer Fallzahlen oder wirtschaftlicher Herausforderungen unter Druck stehen.

    Die neue Vereinbarung definiert zunächst verpflichtende Mindestleistungen, die jede sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung anbieten können muss. Diese konzentrieren sich vor allem auf internistisch-geriatrische Behandlungen.

    Darüber hinaus können Einrichtungen – abhängig vom zugewiesenen Versorgungsauftrag – zusätzliche Leistungen aus den Leistungsgruppen Allgemeine Innere Medizin sowie Geriatrie erbringen. Diese werden in der Vereinbarung als sogenannte „Kann-Leistungen“ bezeichnet.

    VEREINBARUNG

    Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen übernehmen nach den jeweiligen Möglichkeiten
    auch akutmedizinische Versorgung. Gleichwohl nehmen sie nicht an der Notfallversorgung im Rahmen des gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 5 136c Absatz 4 SGB V teil. lnsektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen werden Patientinnen und Patienten behandelt, die
    keine Diagnostik oder Behandlungen mit hohem Risiko, Spezialisierungs- oder Komplexitätsgradbenötigen. Verlegungen in sektorenübergreifendeVersorgungseinrichtungen aus anderenKrankhäusern sind grundsätzlich möglich.

    Die sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung verfügt über eine medizinisch-technische
    Ausstattung, die eine Basisdiagnostik und -therapie im Rahmen der akutmedizinischen Versorgung
    ermöglicht (Elektrokardiogramm, Röntgengerät, Sonographiegerät, Patientenmonitor zur
    Überwachung der Vitalfunktionen).

    Von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) muss tagsüber für mindestens acht Stunden mindestens eine Arztin oder ein Arzt vor Ort präsent sein. Eine Facharztverfügbarkeit aus
    dem Leistungsspektrum der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung (Fachärztin/Facharzt
    aus dem Gebiet lnnere Medizin oder Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin oder
    Fachärztin/Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt mit dem Schwerpunkt Geriatrie oder Fachärztin/Facharzt für lnnere Medizin und Geriatrie) ist jederzeit mindestens durch Rufbereitschaft zu gewährleisten.

    Die pflegerische Betreuung ist durch eine 24-stündige Präsenzvon mindestens einer
    Pflegefachkraft sicherzustellen. Die Personalausstattung muss sich am tatsächlichen Pflegebedarf
    orientieren und eine fachgerechte Versorgung, Dokumentation und Notfallreaktion gewährleisten.

    FAZIT

    1. Es bleibt dabei: Lebensrettende Maßnahmen eignen sich NICHT in einem SüV.
    2. Liegebetten sind auf internistisch-geriatrische Patienten konzentriert.

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