Lockerung des BtMG zugunsten der Patientenversorgung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Ich fordere als Gesundheits- und Krankenpfleger eine Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betaubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), um im Rahmen des Entlassmanagements eine würdevolle, schmerzfreie Versorgung der Patienten sicher zu stellen.

Die Mitgabe von Betäubungsmitteln in Tablettenform (z. B. Oxycodon, Hydromorphon, Tapentadol, Fentanyl, MST-Tabletten) bei späten Entlassungen muss für qualifizierte Pflegefachkräfte über das Wochenende möglich gemacht werden.

Patienten im Krankenhaus benötigen häufig neue im Krankenhaus verschriebene Arzneimittel, die nach dem Betäubungsmittel Gesetz (BtMG) zuhause weiter. Aktuell ist die Mitgabe von etwaigen Arzneimitteln übers Wochenende oder Feiertage nach dem BtMG strafrechtlich verboten, welches eine enorme Last für alle Beteiligten sein kann.

Ein Oberarzt muss aktuell ein auf Station nicht vorhandenes Betäubungsmittelrezept ausstellen und diese über die Apotheke anfordern, sodass unnötige Botengänge nötig werden, obwohl auf nahezu jeder Station im Krankenhaus im Betäubungsmittelschrank etwaige Medikamente in ausreichender Menge als Stationsbestand vorhanden sind.

Krankenschwestern und - pfleger, die mit der Herausgabe von Betäubungsmitteln aus dem Betäubungsmittelschrank übers Wochenende die Versorgung insbesondere mit Schmerzmitteln sicherstellen, machen sich nach der aktuellen Gesetzeslage strafrechtlich angreifbar. Geben Sie diese Betäubungsmittel nicht heraus, leidet der Patient im Zweifelsfall am Wochenende Schmerzen oder muss erneut stationär eingewiesen werden.

Der deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sowie die deutsche Krankenhausgesellschaft konnten auf Gesetzesebene seit 3 Jahren noch keine Gesetzesänderung bewirken und stellen Pflegende durch eine unnötige Überregulierung vor ein rechtlich-moralisches Dilemma sowie einen absolut vermeidbaren Organisationsaufwand, der letztlich der Versorgung aller Patienten im Krankenhaus sowie der Entlastung von pflegerische und ärztliche Personal zugute kommt! Eine Gesetzesänderung scheint aktuell noch nicht in Sicht zu sein.

Begründung

Pflegekräfte und Ärzte stehen in deutschen Krankenhäusern unter enormem Druck, die Versorgung der Patienten sicher zu stellen.

Unnötige Hürden und eine Überregulierung im Betäubungsmittelgesetz gefährden die Patientensicherheit durch Vorenthaltung der notwendigen, ärztlich verordneten Schmerzmittel an Wochenenden und Feiertagen.

Das Entlassmanagement weist hier deutliche Lücken auf!

https://www.medical-tribune.de/praxis-und-wirtschaft/verordnungen/artikel/entlassmanagement-hat-luecken-bezueglich-betaeubungsmitteln/

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/88826/Entlassmanagement-bereitet-Krankenhaeusern-Probleme

https://www.google.com/amp/s/journal.lifetime.eu/entlassmanagement-in-kliniken-verbesserung-oder-mehraufwand/amp/

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/05/27/klinikapotheker-wollten-btm-uebers-wochenende-mitgeben

https://www.pharmazeutische-zeitung.de/patienten-mit-schmerzen-sind-oft-schlecht-versorgt/

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.09.2020
Sammlung endet: 19.09.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

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