Mit der Petition wird gefordert, dass mit Zustellung/Übergabe einer Kündigung des Arbeitsvertrages die Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer im Krankheitsfall erlischt. Ausnahmen: Krankheiten, die eine stationäre Behandlung erfordern und bei einer Folgeerkrankung.
Begründung:
Aktuelle Lage ist: ein Mitarbeiter kündigt bzw. erhält die Kündigung. Damit verliert er natürlich das Interesse an seinem Arbeitsplatz und meldet sich bis zum Vertragsende krank. Die Kosten in Form der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall trägt der Arbeitgeber. Natürlich betrifft das vor allem Fälle in der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverträgen. Daher wäre es auch eine Möglichkeit die Petition nur auf diese Fälle zu begrenzen. Eine weitere Möglichkeit wäre, quasi als Kompromiss, noch zustehender Resturlaub und vorhandene Überstunden zu verrechnen.Durch die Ausnahmen werden die "richtigen" Kranken von den "Blau-Machern" getrennt.
02.01.2017 (aktiv bis 27.02.2017)