24 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge eine Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende beschließen. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben den Marktwert für Dienstfahrräder nach Leasingende neu bewertet. Sie halten jetzt pauschal einen Marktwert von 40 % des Listenpreises für akzeptabel. Dies ist viel zu hoch, der pauschale Marktwert muss, wie zuvor, bei 10 % bleiben.
Raison
Erwirbt ein Mitarbeiter nach 36 Monaten sein JobRad unter dem pauschalen Marktwert von jetzt 40 %, ist der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu versteuern (§ 8 Abs. 2 S. 1 EStG). Alternativ kann der Mitarbeiter ein Gutachten vorlegen und damit einen geringeren Restwert nachweisen – was derzeit nicht als praktikabel erscheint. Bisher wurde von einem Marktwert in Höhe von 10 % des Listenpreises ausgegangen. Das hat zur Folge, dass nun die Differenz von 10 % zu 40 %, also 30 % des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert und in der Sozialversicherung verbeitragt werden muss. Damit ist in aller Regel der Vorteil des Dienstrades zum großen Teil dahin.Mit der Neubewertung der Dienstrad-Versteuerung nach Leasingende, Erhöhung auf 40 %, macht die Finanzverwaltung den lange erkämpften Vorteil des JobRades für Mitarbeiter und Arbeitgeber weitgehend zunichte.Und das in einer Zeit, in der alle Welt von der Notwendigkeit der Umstrukturierung des Individualverkehrs spricht. DieSchlagworte sind: - Energiewende - Dieselskandal - immer größer werdende Staus Den Umstieg vom Auto aufFahrräder zu fördern ist hier ein probates Mittel als Beitrag zur Lösung der o.g. genannten Probleme. Insofern ist dasVorgehen der Finanzbehörden nicht zu verstehen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
20/01/2018
Fin de la pétition:
04/04/2018
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
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Pet 2-19-08-6111-002843 Lohnsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent wendet sich gegen die lohnsteuerliche Behandlung bestimmter
Vertragsgestaltungen zum sogenannten (Elektro-)Fahrrad-Leasing und möchte den
Ansatz des Restwertes von 10% des Listenpreises eines (Elektro-)Fahrrades nach
Ablauf der 3-jährigen Leasinglaufzeit festgelegt wissen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der derzeitige Wert von 40% des Listenpreises sei
viel zu hoch. Zwar könnten Mitarbeiter durch ein Gutachten auch jetzt schon
nachweisen, dass ihr Fahrrad einen geringeren Restwert aufweise, doch sei dies
nicht... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.