Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
In Deutschland niedergelassene Fluggesellschaften sollten dazu verpflichtet werden, das Cockpit während des Flugbetriebs stets mit mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals zu besetzen.
Αιτιολόγηση
Ausschlaggebend für diese Petition ist der Absturz des Flugzeugs der Gesellschaft Germanwings in den französischen Alpen am 24.03.2015. Die Flugsicherheit kann durch die durchgehende Besetzung des Cockpits mit zwei Personen erhöht werden. Während der Abwesenheit eines/einer Piloten/Pilotin im Cockpit kann ein/e Flugbegleiter/in dessen/deren Platz einnehmen, um im Notfall die Cockpittür öffnen zu können, falls der/die sich im Cockpit anwesende Pilot/in dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist. Für einige Fluggesellschaften ist dies gängige Praxis. Das Ziel dieser Petition ist die Schaffung einer rechtlichen Verbindlichkeit.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
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κατεβάσετε (PDF)Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 10.03.2016Pet 1-18-12-96-019734
Luftfahrt
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, eine Regelung für in Deutschland ansässige
Fluggesellschaften einzuführen, nach der das Cockpit während des Flugbetriebes mit
mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals besetzt sein muss.
Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 106 Mitzeichnende
haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich 56 Personen
beteiligt.
Zur Begründung... παρακάτω
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Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.