Luftfahrt - Besetzung des Cockpits mit zwei Mitgliedern des Flugpersonals

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
106 Unterstützende 106 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

106 Unterstützende 106 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

In Deutschland niedergelassene Fluggesellschaften sollten dazu verpflichtet werden, das Cockpit während des Flugbetriebs stets mit mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals zu besetzen.

Begründung

Ausschlaggebend für diese Petition ist der Absturz des Flugzeugs der Gesellschaft Germanwings in den französischen Alpen am 24.03.2015. Die Flugsicherheit kann durch die durchgehende Besetzung des Cockpits mit zwei Personen erhöht werden. Während der Abwesenheit eines/einer Piloten/Pilotin im Cockpit kann ein/e Flugbegleiter/in dessen/deren Platz einnehmen, um im Notfall die Cockpittür öffnen zu können, falls der/die sich im Cockpit anwesende Pilot/in dazu nicht willens oder nicht in der Lage ist. Für einige Fluggesellschaften ist dies gängige Praxis. Das Ziel dieser Petition ist die Schaffung einer rechtlichen Verbindlichkeit.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-96-019734

    Luftfahrt
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, eine Regelung für in Deutschland ansässige
    Fluggesellschaften einzuführen, nach der das Cockpit während des Flugbetriebes mit
    mindestens zwei Mitgliedern des Flugpersonals besetzt sein muss.
    Es handelt sich hier um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages eingestellt und dort diskutiert wurde. 106 Mitzeichnende
    haben die öffentliche Petition unterstützt. An der Diskussion haben sich 56 Personen
    beteiligt.
    Zur Begründung... weiter

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