Der Themenkomplex Luftreinhaltung/Luftverschmutzung, seine Ursachen, Wirkungen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der nachweislich sehr schlechten Luftqualität in vielen Ballungszentren wird nicht nur in Reutlingen seit Jahren schon heiss diskutiert.
Von den Gesundheitsgefahren durch Luftverschmutzung sind mittlerweile hunderttausende Einwohner in den Ballungsräumen in Baden Württemberg direkt betroffen, doch Lösungen scheitern teils an fehlenden rechtlichen Grundlagen.
An der Messstelle in Reutlingen (Lederstrasse-Ost) wurden bis 27. Okt. 2013 bereits wieder 64 Überschreitungen des zulässigen Grenzwertes für Feinstaub PM10 erreicht. 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes sind erlaubt. Der Jahresmittelwert für Stickoxide ist gleichfalls um ca. 100 % überschritten.
In andere Ballungszentren sieht es nicht viel besser aus. Fakt ist: Ergeben die Messungen Überschreitungen von Grenzwerten, dann sind Luftreinhaltepläne oder Aktionspläne zu erstellen. Diese sollen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Luftbelastung dauerhaft so verbessert wird, dass die Grenzwerte eingehalten werden können bzw. der Zeitraum der Überschreitung verringert wird. Dazu wurden durch die Regierungspräsidien in Baden Württemberg bislang 27 Luftreinhaltepläne erarbeitet, die Maßnahmen für eine bessere Luft enthalten. Dazu gehört bekannterweise unter anderem auch die Ausweisung von Umweltzonen verbunden mit Fahrverboten für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß.
Die möglichen Regularien zur Beeinflussung des Verkehrs sind praktisch ausgereizt. Der inzwischen von vielen namhaften Institutionen (WHO, Umweltbundesamt etc.) anerkannte weiter steigende, hohe Anteil des Hausbrandes an der Luftverschmutzung bleibt jedoch immer noch aussen vor.
Das Regierungspräsidium Tübingen, das beispielsweise für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne für Reutlingen und Tübingen verantwortlich zeichnet, hat in seinen Bürgerinformationsveranstaltungen vom 14. Okt. 2013 in Tübingen und am 25. Nov. 2013 in Reutlingen ausgeführt, dass ein dringend erforderliches Verbrennungsverbot für Festbrennstoffe an der fehlenden rechtlichen Grundlage scheitert und somit nicht in den Massnahmenkatalog aufgenommen werden kann.
Immer mehr Städte verstärken ihre Bemühungen, die Schadstoffbelastung durch Feinstaubpartikel zu reduzieren und haben dabei auch zunehmend die Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen im Visier. Bundesweit bestehen vielerorts Vorhaben neue Verbrennungsverordnungen zu erlassen, die in Teilen oder in Gänze einer Umsetzung der zweiten Stufe der 1. BlmSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) entsprechen.
Die Städte Regensburg, Aachen und München haben bereits vor Jahren neue Festbrennstoffverordnungen, mit verschärften Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid, Feinstaub, Sickoxide (NOx) und die Einhaltung eines Mindestwirkungsgrades erlassen. Für neue Einzelraumfeuerungen sind dort, bereits seit dem 10. Sept. 2011, die Grenzwerte der zweiten Stufe der 1. BlmSchV einzuhalten.
So hat beispielsweise die Stadt Aachen eine Festbrennstoff-Verordnung (FBStVO) vom 28.06.10 mit Emissionsgrenzwerten für Neuanlagen von 0,04 g/m³ für Staub und 1,25 g/m³ für CO. Die Stadt Regensburg hat ihre Brennstoffverordnung im Dezember 2010 geändert und fordert Emissionsgrenzwerte von 1,50 g/m³ für CO, 0,05 für Staub und 0,2 g/m³ für NOx.
Die Stadt Aachen kalkulierte nach ihren Berechnungen z.B. mit einer Reduzierung von 6-18 Überschreitungstagen nach Einführung der Festbrennstoffverordnung. Fachleute schätzen dies als sehr wirkungsvolle Massnahme ein.
Diese Regelung gilt immer nur für die jeweiligen Stadtgebiete, jedoch nicht für das Umland. Daher besteht auch weiterhin die Möglichkeit ausserhalb der belasteten Ballungszentren mit erneuerbaren Energien eine klimagerechte Heizung zu betreiben.
Der Erlass dieser Festbrennstoff-Verordnungen scheitert in den Kommunen daran, dass das Land Baden Württemberg bislang immer noch keine Landesimmissionsschutzverordnung verabschiedet hat.
Ich ersuche Sie daher noch einmal dringend in dieser Sache tätig zu werden und bitte Sie mich frühzeitig über den Termin der Beratung zu informieren.
https://www.swp.de/reutlingen/lokales/reutlingen/WiR-Stadtrat-Straub-reicht-Petition-ein-Weiterhin-keine-Immissionschutzverordnung;art5674,2334922